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Fachwechsel


Was gilt als Fachwechsel?

Der Begriff "Fachwechsel" steht für Veränderungen, die FU-Studierende an der Freien Universität Berlin an ihrem Studiengang vornehmen:

  • Wechsel des Kernfaches
  • Wechsel eines Modulangebotes
  • Wechsel des Abschlussziels, z.B. vom Bachelor zum Master
  • Wechsel in höhere Semester
  • Wechsel Hörerart von Haupthörer*in zu Mehrfachimmatrikulierte*

Informationen zum Vorgehen beim Fachwechsel finden Sie hier.

Für Studierende, die über einen Fachwechsel nachdenken, ist ein persönliches Beratungsgespräch über die Möglichkeiten und Alternativen sinnvoll. Die Allgemeine Studienberatung hilft gerne weiter.


Fachgebundene Einschränkungen des Wechsels

Wer sein Studium mit fachgebundener Hochschulreife oder fachgebundener Studienberechtigung begonnen hat und deshalb nur ein bestimmtes Fach oder Fächerspektrum studieren darf, bleibt daran auch bei fortgeschrittenem Studium gebunden. Eine bestandene Zwischenprüfung vermittelt nicht die allgemeine Hochschulreife und berechtigt nicht zu einem Wechsel außerhalb des Fächerspektrums. Erst mit erfolgreichem Studienabschluss erwirbt man die allgemeine Hochschulreife.


Vorsicht vor möglichen Konsequenzen des Wechsels

Wer Förderung nach dem BAföG bezieht oder später beantragen will, muss alle Änderungen dem BAföG-Amt mitteilen. Das gilt auch für noch nicht geförderte frühere Semester, denn diese werden vom BAföG-Amt rückwirkend auf die Förderungshöchstdauer angerechnet (außer Urlaubssemester). BAföG-geförderte Bachelor-Studierende sollten sich daher beim BAföG-Amt unbedingt vor dem angestrebten Wechsel nach möglichen Konsequenzen erkundigen.

Studierende mit Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke, die jede Änderung ihres Studiengangs dem Landesamt für Einwanderung mitteilen müssen, sollten sich vor dem Wechsel beim Landesamt für Einwanderung wegen eventueller Konsequenzen erkundigen.