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Module und Leistungspunkte

Zu den Charakteristika der Bachelor- und Master-Studiengänge gehören die Modularisierung des Studiums und studienbegleitende Prüfungen sowie die Vergabe von Leistungspunkten.


Module

Module sind die wesentlichen strukturellen Bestandteile der modularisierten Bachelor- und Master-Studiengänge. Sie bestehen in der Regel aus zwei inhaltlich aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen und erstrecken sich über ein oder höchstens zwei Semester.

Module sind auf Qualifikationsziele hin konzipiert, die mit dem erfolgreichen Abschluss erreicht werden sollen und die sich am übergreifenden Qualifikationsziel des Studiengangs ausrichten. Diese sagen aus, was die Studierenden am Ende des Moduls wissen, verstehen und in der Lage sind, in einem selbst verantworteten Bereich zu tun.

Die Voraussetzungen für den Zugang, die Qualifikationsziele, die Inhalte, die Lehr- und Lernform, der Arbeitsaufwand, die Angaben zu Dauer und Angebotshäufigkeit und die Prüfungsanforderungen jedes Moduls werden in den Modulbeschreibungen in der Studien- und der Prüfungsordnung des jeweiligen Bachelor- und Master-Studiengangs detailliert beschrieben. Diese finden Sie in den jeweiligen Fachdarstellungen.


Studienbegleitende Prüfungen

Ein wichtiges Charakteristikum aller Bachelor- und Master-Studiengänge sind die studienbegleitenden Prüfungen.

Module werden in der Regel mit einer Modulprüfung abgeschlossen.

Die Form der für ein Modul geforderten Prüfungsleistung (Klausur, mündliche Prüfung, Hausarbeit, Referat usw.) ist der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen.

Alle Modulprüfungen werden benotet, und diese Noten fließen grundsätzlich in die Gesamtnote des Studienabschlusses ein. Jedem Modul ist eine bestimmte Leistungspunktzahl zugeordnet, mit der die in der Modulprüfung erzielte Note gewichtet wird. Aus den gewichteten Modulnoten sowie aus der Note der Bachelor- bzw. Masterarbeit wird am Ende des Studiums die Gesamtnote errechnet.


Punkte nach dem ECTS

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Studienreform im Rahmen des Bologna-Prozesses ist die Vergabe von Leistungspunkten (LP) (an anderen Hochschulen z.B. auch "Studienpunkte", "Kreditpunkte" oder "credits" genannt) nach dem European Credit Transfer System (ECTS).

Leistungspunkte messen nicht allein die Anwesenheitszeit in Lehrveranstaltungen (wie Semesterwochenstunden), sondern den gesamten studentischen Arbeitsaufwand, der zum Abschluss des Moduls nötig ist. Leistungspunkte werden deshalb nicht für den Arbeitsaufwand als solchen vergeben, sondern grundsätzlich nur, wenn die Studierenden regelmäßig und aktiv an den in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Lehr-/Lernformen teilgenommen und die jeweilige Modulprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens 4,0 absolviert haben.

1 Punkt für 30 Arbeitsstunden

Dem Arbeitsaufwand eines Semesters entsprechen grundsätzlich 30 Leistungspunkte. Man geht in diesem Zusammenhang von einem Vollzeitstudium mit einem angenommenen jährlichen Gesamtarbeitsaufwand von 1800 Stunden (45 Wochen à 40 Stunden; also 30 Stunden pro Punkt) aus, auch wenn die tatsächliche Zahl der Vorlesungswochen variieren kann.

Pro Semester müssen Studierende also etwa 900 Zeitstunden in ihr Studium investieren. Dabei gilt die vorlesungsfreie Zeit, auch wenn sie oft als "Semesterferien" bezeichnet wird, keineswegs als arbeits- oder studierfreie Zeit.


Diploma Supplement

Das Diploma Supplement wird Absolvent*innen in deutscher und, auf Antrag beim zuständigen Prüfungsbüro, in englischer Sprache als Zeugnisergänzung ausgestellt. Es enthält detaillierte Angaben zum Inhalt des Studiums.

Ebenso wie das ECTS dient das Diploma Supplement der Erleichterung des Transfers bzw. der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen im In- und Ausland. Es liefert außerdem potenziellen Arbeitgeber*innen weitere wichtige Informationen über den Inhalt des absolvierten Studiums.


Gleichwertigkeitsprüfungen und Learning Agreements

Bei einem Hochschulwechsel sowohl im Inland als auch im Ausland werden zwecks Leistungsanrechnung nicht einfach nur ECTS-Punktzahlen verglichen. Vor der Anrechnung von Leistungen wird eine so genannte Gleichwertigkeitsprüfung vorgenommen. Ziel ist es, festzustellen, ob die Leistungen, die man an einer anderen Universität erbracht hat, dem Profil des Studiengangs, auf den diese Leistungen angerechnet werden sollen, entsprechen. Die detaillierten Modulbeschreibungen der Studienordnung erleichtern diese Gleichwertigkeitsprüfung.

Bei Austauschvereinbarungen mit internationalen Partnerhochschulen wird vor der Abreise in einem detaillierten Learning Agreement festgelegt, welche Module zu belegen sind, damit nach der Rückkehr an die Heimathochschule die komplette Anrechnung gewährleistet ist und kein Zeitverlust im Studium entsteht.

Wer also einen Auslandsaufenthalt während seines Studiums plant, sollte sich möglichst früh bei der Zieluniversität und beim eigenen Fachbereich über mögliche Anrechnungen informieren.


Noten

Da Leistungspunkte für jede erfolgreich absolvierte Modulprüfung immer im gleichen, von der Prüfungsordnung vorgegebenen Umfang vergeben werden, sagen sie nichts aus über die Qualität der erbrachten Leistung. Daher wird jede Prüfungsleistung benotet. Modul- und Gesamtnoten lauten bei einem Durchschnitt von

1,0 bis einschließlich 1,5   = sehr gut,
über 1,5 bis einschließlich 2,5 = gut,
über 2,5 bis einschließlich 3,5 = befriedigend,
über 3,5 bis einschließlich 4,0 = ausreichend,
über 4,0    = nicht bestanden.

Für die Bewertung einzelner Prüfungsleistungen werden folgende Notenwerte vergeben:
1,0; 1,3; 1,7; 2,0; 2,3; 2,7; 3,0; 3,3; 3,7; 4,0 und 5,0.