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Für geflüchtete Studierende und Studieninteressierte

Aktuelle Infos zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren finden Sie hier.

  • Wenn Sie an der Freien Universität immatrikuliert sind, auch im Rahmen einer Nebenhörerschaft, können Sie am Programm des Sprachenzentrums teilnehmen. Dort werden Deutsch-Kurse für verschiedene Niveaustufen angeboten.
  • Geflüchtete Studierende können Deutschkurse an der Freien Universität belegen. Alle Informationen zu Sprachangebot und Kursanmeldung finden Sie auf der Seite des Sprachenzentrums. https://www.sprachenzentrum.fu-berlin.de/

Ja, das ist in ausgewählten Fächern möglich. Eine Liste mit englisch-sprachigen Studienangeboten finden Sie auf der Website Englischsprachige Studiengänge.

Je nach Schulabschlusszeugnis müssen Sie ein oder zwei Studienjahre in der Ukraine absolviert haben, bevor sie sich an einer deutschen Universität bewerben können; weitere Informationen finden Sie hier.

Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie zunächst das Studienkolleg absolvieren.

Wenn Sie im letzten Schuljahr an einer ukrainischen Schule waren, aber Ihren Abschluss im Jahr 2022 nicht machen konnten, können Sie sich dennoch für ein Studium an der Freien Universität Berlin bewerben. Diese Möglichkeit ist für Personen vorgesehen, die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland genießen. Statt eines Schulabschlusszeugnisses reichen Sie zur Bewerbung bitte Halbjahreszeugnisse der elften Klasse ein sowie weitere vorhandene Unterlagen, die Ihren Schulbesuch belegen.

Bitte beachten Sie: Mit einem ukrainischen Schulabschluss nach elf Schuljahren ist eine Studienaufnahme nicht direkt möglich. In diesem Fall müssen Sie zunächst das Studienkolleg absolvieren. Hierfür sind Deutschkenntnisse auf B2-Niveau erforderlich.

Die Universität verfügt über keine eigenen Unterbringungsmöglichkeiten. Studierende können sich für Wohnheimplätze des Studierendenwerkes bewerben.

  • Für eingeschriebene Studierende besteht die Möglichkeit einer Unterstützung aus dem regulären Notfonds des Studierendenwerks Berlin. Geflüchtete Studieninteressierte und Studierende können sich zudem bei der Sozialberatung des Studierendenwerks Berlin zu möglichen finanziellen Unterstützungsangeboten beraten lassen.
  • Wenn Sie sich zum Kriegsausbruch in der Ukraine aufhielten und aus dem Land geflohen sind, haben Sie mit Ihrem Status als Kriegsflüchtling Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Dies beinhaltet auch Kosten der Ausbildung. Darüber hinaus dürfen Sie sich arbeitssuchend melden und sich um Stipendien bewerben. Weitere Informationen zu den regelmäßigen Fördermöglichkeiten an der Freien Universität finden Sie auf dieser Seite. Eine Übersicht über die allgemeine Förderung für Studierende finden Sie auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). 

Zur Bestätigung Ihrer Studienzeiten an der Freien Universität Berlin wenden Sie sich bitte an info-service@fu-berlin.de. Sollten Sie einen Abschluss erworben haben, so wenden Sie sich zur Ausstellung einer Zweitschrift des Zeugnisses bitte an das zuständige Prüfungsbüro.

Bewerbungen von russischen Studierenden auf Studienplätze an der Freien Universität Berlin sind weiterhin möglich. Wir sind uns bewusst, dass die Lage auch für Sie gerade nicht einfach ist und freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Da das Sozialabkommen der Europäischen Union mit der Ukraine eine Krankenversicherung nicht umfasst, gilt eine ukrainische Krankenversicherung nicht in Deutschland. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Flüchtlingsrates Berlin