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Weiterbildung und Personalentwicklung

Berufliche Fort- und Weiterbildung nimmt an der Freien Universität Berlin einen großen Stellenwert ein. Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so erhalten und erweitert werden und die Möglichkeit der Weiterentwicklung bieten. Im Jahr 2002 wurde hierfür auch die Dienstvereinbarung zur Fortbildung abgeschlossen. Auf der Grundlage einer Stellungnahme der/des Vorgesetzten wird entschieden, ob die Teilnahme der/des jeweiligen Beschäftigten an einer Fortbildungsmaßnahme im überwiegenden dienstlichen Interesse liegt. Der Bereich, der das überwiegende dienstliche Interesse an der Teilnahme erklärt, trägt die Kosten für die Teilnahme an den Fortbildungsmaßnahmen.

Um dem Anspruch passgenauer Personalentwicklung gerecht zu werden, stehen jeder Zielgruppe – neben den Führungskräften in den dezentralen Bereichen – kompetente Ansprechpersonen auf zentraler Ebene zur Seite: 


Personalentwicklung und Ausbildung

Das Referat I C der Personalabteilung steht Ihnen bei allen Fragen rund um die Themen Personalentwicklung, Einarbeitung, Wissenstransfer, Neu ankommen und Ausbildung zur Verfügung.


Weiterbildungszentrum

Das Weiterbildungszentrum bietet Beschäftigten zahlreiche Angebote zur beruflichen Bildung.


Career Service für studentische Hilfskräfte

Der Career Service bietet eine Vielzahl an Veranstsaltung und Beratungsmöglichkeiten für Studierende rund um das Thema berufliche Entwicklung.


Dahlem Center for Academic Teaching

Das Dahlem Center for Academic Teaching bietet ein umfangreiches hochschuldidaktisches Qualifizierungsprogamm, das sich an Lehrende der Freien Universität Berlin richtet.


Berlin Leadership Academy (BLA)

Die BLA bietet ein spezifisch für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer entwickeltes Führungskräfteprogramm.


Dahlem Research School (DRS) für Prae-/Postdocs

Die DRS fördert promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit einem umfassenden Qualifizierungs- und Beratungsangebot.


Toolbox Gender und Diversity in der Lehre

Von Unterlagen über Videos und Quizzes finden Sie hier alles rund um das Thema Gender und Diversity in der Lehre.


Bildungszeit

 

Bildungszeit ermöglicht allen, die angestellt sind bzw. in einem arbeitnehmerähnlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, sich bei fortlaufender Lohnzahlung von der Arbeit freistellen lassen, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen. Hierzu zählen Beschäftigte (in Teilzeit und Vollzeit), Auszubildende sowie freie Mitarbeitende. Verankert ist dieses Recht im Bildungszeitgesetz (BiZeitG). Einzig für Beamtinnen und Beamte gelten Sonderurlaubsregelungen des Bundes bzw. des Landes Berlin.

Die Bildungszeit kann frühestens sechs Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses beantragt werden. Die Mindestdauer der Bildungszeit muss mindestens einen Tag betragen. Der Anspruch für Beschäftigte bzw. Auszubildende beläuft sich auf 5 Tage pro Jahr. Die Bildungszeit des aktuellen Jahres kann auch mit Zustimmung der Arbeitgeberin mit der des Folgejahres zusammengefasst werden. Somit können bis zu 10 Tage in einem Jahr genommen werden. Bei einer regelmäßigen Arbeit an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche erhöht oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt des Bildungsurlaubes sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich sechs Wochen vor Beginn der Freistellung, mitzuteilen. Sie können den Antrag, zusammen mit dem Anerkennungsbescheid (diesen erhalten Sie vom Bildungsveranstalter), der Personalstelle über Ihren Vorgesetzten formlos zukommen lassen. Grundsätzlich darf ein Antrag auf Bildungszeit unter Fortzahlung des Entgelts nicht abgelehnt werden, es sei denn, es liegen dringende dienstliche Belange vor.

Weitere Informationen finden Sie unter anderem auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales bzw. im Berliner Bildungszeitgesetz.

 

 


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Erasmus+


Erasmus + für Lehrende
Das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission bietet Lehrenden der Freien Universität Berlin die Chance, relativ einfach für einen kurzen Zeitraum an einer Partnerhochschule in Europa und in ausgewählten außereuropäischen Ländern zu unterrichten. Damit ergibt sich die Möglichkeit, Lehrerfahrung zu sammeln und neue Lehrmethoden kennen zu lernen.

 
Gastdozierende sollen zudem durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren wollen oder können. Idealerweise sollte dabei die Entwicklung gemeinsamer Studienprogramme der Partnerhochschulen ebenso wie der Austausch von Lehrinhalten und -methoden eine Rolle spielen.

 Es sind während des Aufenthalts mindestens 8 Lehrstunden pro Aufenthaltswoche zu leisten.

 

Die Förderlinie steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:

  • Professoren und Dozenten mit vertraglichem Verhältnis zur Hochschule
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Doktoranden, die in der Lehre tätig sind
  • Personal aus ausländischen Unternehmen und Organisationen (kann zu Lehrzwecken an deutsche Hochschulen eingeladen werden)

 
 

Erasmus+ für Verwaltungsangestellte
Das Erasmus+ Programm der Europäischen Kommission bietet – als unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung –Verwaltungsangestellten die Möglichkeit, eine Fort- oder Weiterbildung in Europa und in ausgewählten außereuropäischen Ländern durchzuführen.
 

Formate für eine Weiterbildung im Rahmen von Erasmus+ sind u.a. Sprachkurse an Sprachschulen oder Partnerhochschulen innerhalb Europas, die Teilnahme an Workshops, Staff Training Weeks oder anderen Weiterbildungsformaten der Partnerhochschulen sowie individuell organisierte Hospitationen und Job Shadowing Besuche.

 
Verwaltungsangestellte aller Bereiche können gefördert werden, darunter Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen & technischen Verwaltung, Pressestelle, Bibliotheken, Studierendenberatung, Fachbereiche, Technologie & Transfer, Finanzen, Weiterbildung und International Office.

 

Ein Erasmus+ Aufenthalt hat für Sie folgende Vorteile:

  • Aufenthalt auf der Basis eines abgestimmten Trainingsprogramms
  • fachlicher Austausch und neue Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Auf- und Ausbau von fachlichen Netzwerken

 

Sprachkurse können grundsätzlich nur im Umfang von einer Woche (5 Tage Sprachkurs plus evtl. An- / Abreisetag) gefördert werden und müssen 25 Wochenstunden Unterricht umfassen, um förderfähig zu sein. Des Weiteren werden im Rahmen des Erasmus+ Programmes keine Kursgebühren übernommen.



Weitere Informationen zu einem Erasmus+ Aufenthalt und strukturierten Weiterbildungsformaten finden Sie auf den Seiten der Abteilung IV Internationales.


Das Team
IV B: Wissenschaftsbeziehungen steht Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung.

 

Kontakt:

IV B 1 – Koordination Erasmus+ Staff Mobility
Stefanie Ritter
Telefon: +49 30 838-734 41
E-Mail: stefanie.ritter@fu-berlin.de

 
IV B 2 – Erasmus+ Staff Mobility – Outgoing
Sabine Erler
Telefon: +49 30 838-734 17
E-Mail: sabine.erler@fu-berlin.de

 

 


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Jahresgespräche

 

Um eine strukturierte Befassung mit den individuellen Kompetenzen und Potenzialen der Beschäftigten sowie deren Förderung und Entwicklung zu ermöglichen, hat die Freie Universität Berlin das Instrument der Jahresgespräche implementiert.

Ziele der Gespräche sind die Förderung eines offenen und wertschätzenden Umgangs zwischen Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nachhaltige Verbesserung der Zusammenarbeit und des Arbeitsklimas sowie die Förderung der beruflichen Weiterentwicklung. Im Dialog werden so jährlich, außerhalb der normalen Gesprächsroutinen, Fragen der Arbeitsaufgaben und der Organisation, der Führung und der Zusammenarbeit sowie der individuellen Personalentwicklung besprochen. Begleitet wird dies von Informationsveranstaltungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kontinuierlichen Schulungen für Vorgesetzte und für sogenannte Multiplikatorinnen und Multiplikatoren. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren stellen Bindeglieder zwischen den Beschäftigten und den zentralen Akteurinnen und Akteuren der Personalentwicklung dar. Die Förderung einer offenen Gesprächskultur und die Schaffung eines die Personalentwicklung begünstigenden Klimas stehen hierbei im Mittelpunkt.

Auf der Seite der Personalentwicklung finden Sie weitere Informationen rund zum Thema Jahresgespräch. 

Für Rückfragen stehen Ihnen sowohl die Geschäftsstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement, als auch der Bereich Personalentwicklung gerne zur Verfügung.

 

 


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