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Gibt es Verpflichtungen, die ich als Stipendiat*in eingehe?

Das Deutschlandstipendium beruht auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG) des Bundes. Hier ist festgelegt, dass Stipendiatinnen und  Stipendiaten verpflichtet sind, an der Durchführung des Stipendienprogramms mitzuwirken, indem sie

1. alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Bewilligung des Stipendiums erheblich sind, unverzüglich der Geschäftsstelle Deutschlandstipendium der Freien Universität Berlin mitteilen (StipG§10 Absatz 2). Siehe dazu hier.

2. der Freien Universität Berlin die für die Berichterstattung an die Bundesstatistik nötigen Daten mitteilen (siehe StipG§13 Absatz 2). Dazu zählen: Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des angestrebten Abschlusses, Ausbildungsstätte nach Art und rechtlicher Stellung, Studienfachrichtung, Semesterzahl, Fachsemesterzahl, Zahl der Fördermonate, Bezug von Leistungen nach dem BAföG.

3. an der jährlichen Leistungsüberprüfung teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.