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Wissenschaftliches Fehlverhalten

Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt unter anderem dann vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig insbesondere Falschangaben gemacht werden, sich fremde wissenschaftliche Leistungen unberechtigt zu eigen gemacht werden oder die Forschungstätigkeit anderer beeinträchtigt wird.

Die Freie Universität Berlin hat eine Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis erarbeitet, die Regeln festlegt und ebenso den Umgang mit Verstößen. Darüber hinaus wurde eine Koordinationsstelle für wissenschaftliche Integrität eingerichtet und an allen Fachbereichen eine Ombudsperson ernannt, an die Sie sich bei Fragen zu wissenschaftlichem Fehlverhalten wenden können.