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Diskriminierungsformen

Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Person ungerechtfertigt benachteiligt oder persönlichkeitsverletzend behandelt wird. Diskriminierungen beziehen sich auf tatsächliche oder zugeschriebene Merkmale und wie sie die Diversity-Dimensionen beschreiben. Dabei sind Diskriminierungen meist auf das Zusammenspiel verschiedener Merkmale zurückzuführen, wie die (vermeintliche) ethnische oder sie soziale Herkunft, die Religion oder das Geschlecht. So unterscheiden sich beispielsweise die Erfahrungen von Frauen of Color mit einem vermeintlich nichtdeutschen Namen und islamischen Glaubens ebenso von den Erfahrungen weißer Frauen wie von anderen People of Color (PoC), die nicht als Muslim*innen wahrgenommen werden. Dieses Zusammenspiel von ineinandergreifenden Ungleichheitsverhältnissen bzw. Diskriminierungsstrukturen wird „Intersektionalität“ genannt. 

Bei Diskriminierung kommt es nicht darauf an, dass die Benachteiligung vorsätzlich oder in böswilliger Absicht geschieht. Sie kann auch unbewusst erfolgen, zum Beispiel wenn Vorurteile beeinflussen, wer zum Vorstellungsgespräch eingeladen oder wie ein Referat wahrgenommen wird. Entscheidend ist der nachteilige Effekt, der bei den Betroffenen durch die Ungleichbehandlung entsteht.

Diskriminierungen können offen und direkt geschehen (unmittelbare Diskriminierung), wenn zum Beispiel jemand aufgrund seines Akzents eine schlechtere Benotung bekommt.

Häufig sind Diskriminierungen jedoch indirekt und schwer erkennbar (mittelbare Diskriminierung), etwa wenn Regelungen scheinbar neutral formuliert sind. Dies ist zum Bespiel der Fall, wenn ein Antrag auf Deutsch eingereicht werden muss, obwohl nicht relevant ist, ob die Antragssteller*in die deutsche Sprache beherrscht.

Auch Handlungen, die die Würde von Menschen oder ihre Rechte und Freiheiten verletzen, sind Diskriminierungen. Das sind insbesondere Wörter, Bilder oder Handlungen, die sich mit einem herabwürdigen Inhalt auf häufige Diskriminierungsmerkmale (Dimensionen) beziehen, zum Beispiel rassistische oder sexistische Texte, Internetseiten, Bild-, Ton- oder Datenträger oder Computerprogramme. Dazu zählen auch Belästigungen, durch die ein Umfeld geschaffen wird, das von Einschüchterung, Anfeindung, Erniedrigung, Entwürdigung, Beleidigung, Sexualisierung oder Unterdrückung gekennzeichnet ist.

Nicht alle Ungleichbehandlungen sind Diskriminierungen, denn sie können sachlich gerechtfertigt sein, etwa wenn sie zum Abbau von strukturellen Benachteiligungen beitragen. So sind beispielsweise Maßnahmen wie Frauenförderprogramme und Vergünstigungen für Student*innen und Senior*innen verbreitet und im Sinne der diskriminierungs- und machtsensiblen Förderung von Diversity zielführend. Solche positiven Maßnahmen der Ungleichbehandlung sind von der Antidiskriminierungsgesetzgebung explizit erwünscht.

Auf den folgenden Seiten finden Sie einige Definitionen, die zur Orientierung und Hilfestellung bei der Beurteilung von diskriminierenden Handlungen dienen können. Sie stellen keinen abschließenden Katalog dar, sollen aber dafür sensibilisieren, was unter einem respektvollen Miteinander an der Freien Universität verstanden wird und welche Handlungen diesem zuwiderlaufen.