Springe direkt zu Inhalt

Alle Mitglieder der Universität stehen in der Verantwortung, einen wertschätzenden Umgang mit Diversity zu fördern und jede Form von Diskriminierung abzubauen. Die Förderung von Diversity wird als Querschnittsaufgabe der Universität verstanden und soll gemäß eines Mainstreaming-Ansatzes regelhaft in alle Arbeitsstrukturen und Arbeitsstellen integriert werden, um eine gleichberechtigte Teilhabe und wertschätzende Zusammenarbeit aller Universitätsmitglieder zu ermöglichen und strukturelle Chancengleichheit nachhaltig zu verwirklichen.

In der im November 2024 in Kraft getretenen Geschäftsordnung des Bereichs Diversity und Antidiskriminierung der Freien Universität Berlin werden die Diversity-Governance-Strukturen der Freien Universität Berlin sowie die Zuständigkeiten der beteiligten Akteur*innen geregelt.

Die zentralen Akteur*innen sind:

  1. Kommission für Diversity und Antidiskriminierung
  2. Beauftragte Person für Diversity und Antidiskriminierung
  3. Plenum der dezentralen Diversity-Ansprechpersonen
  4. Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung

1. Die Kommission für Diversity und Antidiskriminierung berät und unterstützt die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung bei der Verfolgung der in der FU-Antidiskriminierungssatzung festgelegten Diversityziele sowie der Realisierung chancengerechter Zugangs-, Studien- und Arbeitsbedingungen und dem Abbau von Barrieren an der Hochschule. Der Kommission obliegt zudem die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Fonds zur Förderung von Diversity-Maßnahmen.

Die auf zwei Jahre vom Akademischen Senat ernannte Kommission ist viertelparitätisch besetzt. Neben den den acht Mitgliedern und vier Stellvertreter*innen der universitären Mitgliedergruppen gehören ihr vier Personen qua Amt an: das zuständige Präsidiumsmitglied, die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der Beauftragte für Studierende mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen und die Schwerbehindertenvertretung.

2. Die Mitglieder der Kommission wählen aus ihrer Mitte den*die Beauftragte für Diversity und Antidiskriminierung. Diese Person führt den Vorsitz der Kommission und berichtet dem Akademischen Senat einmal jährlich über den Fortgang der Diversity-Arbeit an der Freien Universität Berlin. Der*die Beauftragte hat gemäß §5 der FU-Berufungsordnung das Recht, an allen Berufungsverfahren teilzunehmen.

3. Um die Diversity-Arbeit in allen Bereichen der Universität zu verankern, wird in jedem Fachbereich, jedem Zentralinstitut, jeder Zentraleinrichtung und jeder Abteilung der zentralen Universitätsverwaltung für eine jeweils zweijährige Amtszeit eine dezentrale Diversity-Ansprechperson benannt. Sie bildet die Schnittstelle zur Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung und fördert den Informationsfluss zwischen dezentraler und zentraler Ebene hinsichtlich Aktivitäten und Bedarfen. Der Zusammenschluss der dezentralen Diversity-Ansprechpersonen ist das Diversity-Plenum. Dort wird einmal im Quartal über aktuelle hochschulpolitische Fragen diskutiert. Auch Gäste können eingeladen werden.

Aufbau der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung

Aufbau der Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung
Bildquelle: Stabsstelle DIV

4. Die Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung berät und unterstützt die Hochschulleitung sowie andere Organe und Einheiten der Universität dabei, die in der FU-Antidiskriminierungssatzung festgelegten Diversityziele strategisch zu entwickeln, umzusetzen und zu monitoren. Dazu gehört die Untersuchung auf strukturelle Diskriminierungsgefährdungen sowie die Beratung zur Entwicklung von Studiengängen, zu Fragen der Studierbarkeit sowie in Berufungsverfahren. Sie führt außerdem die administrativen Geschäfte sowohl der Kommission für Diversity und Antidiskriminierung als auch des Diversity-Plenums.

In die Zuständigkeit der Stabsstelle fallen (1) die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Diversity und zur Prävention von Diskriminierung. Im Falle von Diskriminierungen bietet sie (2) eine professionelle, weisungsungebundene und vertrauliche Antidiskriminierungsberatung an. Außerdem erarbeitet sie aktuell (3) ein transparentes Beschwerdemanagement bei Diskriminierungen und begleitet weisungsungebunden formale Beschwerdeverfahren im Fall von Diskriminierungsvorfällen und/oder Verstößen gegen die Antidiskriminierungssatzung.