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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • Angaben zum Forschungsdatenmanagement (FDM) sind in der Beantragung von Drittmitteln sowohl für Einzel- wie Verbundvorhaben (Sachbeihilfe, Walter-Benjamin-Programm, Emmy-Noether-Programm, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme, Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs) verpflichtend.

  • Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dem FDM können eingeworben werden. Dazu gehören „personelle Aufwände für die Aufbereitung oder den Transfer von Daten in existierende Repositorien, aber auch Soft- und Hardware, die für diese Zwecke benötigt werden“. Auch Nutzungsgebühren oder Mitgliedsbeiträge für Infrastrukturen können unter „Sonstige Kosten“ erläutert und beantragt werden.[1]
  • Forschungsdaten sollten so zeitnah wie möglich veröffentlicht werden, soweit es Datenschutz, Urheberrecht usw. zulassen.
Weiterführende Dokumente und Links: