Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
-
Angaben zum Forschungsdatenmanagement (FDM) sind in der Beantragung von Drittmitteln sowohl für Einzel- wie Verbundvorhaben (Sachbeihilfe, Walter-Benjamin-Programm, Emmy-Noether-Programm, Forschungsgruppen, Schwerpunktprogramme, Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs) verpflichtend.
- Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit dem FDM können eingeworben werden. Dazu gehören „personelle Aufwände für die Aufbereitung oder den Transfer von Daten in existierende Repositorien, aber auch Soft- und Hardware, die für diese Zwecke benötigt werden“. Auch Nutzungsgebühren oder Mitgliedsbeiträge für Infrastrukturen können unter „Sonstige Kosten“ erläutert und beantragt werden.[1]
- Forschungsdaten sollten so zeitnah wie möglich veröffentlicht werden, soweit es Datenschutz, Urheberrecht usw. zulassen.
- Checkliste für Antragstellende (PDF) (Version 21.12.2021) für den Antragsabschnitt zum Umgang mit Forschungsdaten
- Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten (PDF) (2015)
- Liste mit fachspezifischen Empfehlungen (letzte Aktualisierung:16.06.2023) zum Umgang mit Forschungsdaten der Fachkollegien der DFG
- Umgang mit Forschungsdaten (letzte Aktualisierung: 11.10.2023) bietet eine Übersicht der DFG-Information zum FDM
- Webseite Forschungsdaten in den Förderprogrammen (letzte Aktualisierung: 21.02.2022) mit spezifischen Angaben für die verschiedenen Förderprogramme
- [1] Webseite Informationen zu beantragbaren Mitteln (letzte Aktualisierung: 25.01.2022) adressiert beantragbare Mittel für FDM