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Bald flächendeckendes Outsourcing an der Freien Universität?

News vom 12.01.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vielleicht leidet auch Ihr Bereich unter Personalmangel? Oder es bleiben Stellen unbesetzt? Dann betrifft das Folgende evtl. auch Ihren Bereich.

Ein Beschluss des Kuratoriums der Freien Universität Berlin vom 13. Dezember 2021, der insbesondere von der Kanzlerin nachdrücklich betrieben wurde, könnte der Unileitung zukünftig ermöglichen, dass Personalmangel nicht mit mehr eigenem Personal begegnet wird, sondern mit „kreativen“ Lösungen durch Outsourcing von Dienstleistungen ohne Tarifbindung, wie wir es bis vor wenigen Jahren mit der „Betriebsgesellschaft ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum mbH“ kannten.

Der Kuratoriumsbeschluss beinhaltet die Einrichtung der sogenannten „GWl Gesellschaft Wissenschaft und lnnovation Berlin mbH“ durch Änderung der Zweckbestimmung der bisher ruhenden (aber formal weiterexistierenden) „Betriebsgesellschaft ZE Botanischer Garten und Botanisches Museum mbH“. Die GmbH soll gemeinsam mit dem Technologie- und Gründungszentrum FUBIC als Teil eines rund 50.000 Quadratmeter großen lnnovationsparks auf dem Gelände des ehemaligen US-Militärkrankenhauses in der Fabeckstraße 60-62 in Berlin Lichterfelde, in unmittelbarer Nähe zur Freien Universität Berlin, angesiedelt werden.

Das Kuratorium beauftragte weiter per Beschluss das Präsidium, die Zustimmung des für die Hochschulen zuständigen Mitglieds des Senats für die Gründung der GmbH einzuholen. Im dem Beschluss angehängten Gesellschaftsvertrag werden unter „Gegenstand des Unternehmes“ u.a. nachfolgende Aufgaben für die Freie Universität Berlin aufgeführt:

  • „Unterstützung der Freien Universität Berlin bei wissenschaftlichen Dienstleistungen und sonstigen wissenschaftsnahen Dienstleistungen
  • Betrieb und Bewirtschaftung technischer Infrastruktureinrichtungen“

Sofern die Arbeitsbedingungen der FU-Beschäftigten nicht nachteilig berührt sind, spricht natürlich nichts gegen die Errichtung eines solchen Innovationsstandorts. Offenbar deshalb stimmte das Kuratorium dem Antrag der Kanzlerin zu. Aus Sicht des Gesamtpersonalrats jedoch weitestgehend unbeachtet blieb, dass mit diesem Beschluss unter dem unscheinbaren Tagesordnungspunkt „Standortentwicklung FUBIC / Transfer GmbH“ weitreichende Outsourcingsoptionen mit beschlossen wurden. Gerade von „sonstigen wissenschaftsnahen Aufgaben“ sind etliche Berufsgruppen betroffen, ebenso von „Betrieb und ... Bewirtschaftung technischer Infrastruktureinrichtungen“.

Im Zusammenhang mit Einwänden aus dem Kreis des Kuratoriums, dass hier Outsourcing von Dienstleistungen ermöglicht wird, sprach die Kanzlerin ausdrücklich von einer „Ermöglichungsstruktur“ und bestätigte damit entsprechende Befürchtungen. Beunruhigend ist hier weiter, dass die geplante Gesellschaft berechtigt sein soll, „alle Geschäfte vorzunehmen, die dem vorgenannten Geschäftszweck förderlich sind“ und „Beteiligungen an anderen Gesellschaften einzugehen“.

Abgeschlossen wird die Zweckbeschreibung mit der Berechtigung, „Dritte mit der Erledigung bestimmter Aufgaben zu beauftragen oder diesen die Erledigung zu überlassen“, mit anderen Worten: die Beauftragung von Subsubunternehmen.

Im Ergebnis ermöglicht der gefasste Beschluss, vorbehaltlich der nun ausstehenden Zustimmung des Senats, dass die Universitätsleitung das Ausgliederungsmodell der Betriebsgesellschaft mbH, welches über Jahre für erhebliche Verwerfungen und ungleiche Löhne am Botanischen Garten sorgte, auf die ganze FU ausweiten kann, auch wenn nicht mehr ausdrücklich von „Personalgestellung“ die Rede ist. Der Gesamtpersonalrat und unseres Wissens auch die Verwaltungsleitungen wurden vorab nicht in Kenntnis gesetzt, sondern erfuhren erst durch den Beschlusstext von der Umwandlung der GmbH.

Personalräte mussten seit geraumer Zeit zur Kenntnis nehmen, dass trotz ausuferndem Personalmangel notwendige Einstellungen nicht vorgenommen werden. Vor dem Hintergrund muss der Beschluss des Kuratoriums ernst genommen werden, weil nun die Möglichkeit geschaffen werden soll, eine Vielzahl von Tätigkeiten outzusourcen. Das intransparente Zustandekommen des Beschlusses sorgt für zusätzliches Misstrauen.

Natürlich sind das zu Beginn des Neuen Jahres keine guten Nachrichten. Letztendlich haben Sie als Beschäftigte aber ein Recht zu diesen Vorgängen in Kenntnis gesetzt zu werden. Der Gesamtpersonalrat wird alles in seiner Macht stehende tun, um diese Ausgliederungspläne zu verhindern. Wir hoffen hierbei auf Ihre Unterstützung. Sollten sich in Ihren Bereichen Umstrukturierungen abzeichnen, sind das für uns wertvolle Informationen.

Von den Verantwortlichen im Senat erwarten wir, dass sie (auch im Sinne des Koalitionsvertrags) dem GWI-Projekt in dieser Form die Zustimmung verweigern.

An die Mitglieder des Kuratoriums, die kurz vor Weihnachten diesem Antrag sicher in guter Absicht zugestimmt haben, möchten wir appellieren, den Beschluss im Interesse der Beschäftigten der Freien Universität Berlin zu revidieren!

An den Präsidenten der Freien Universität Berlin Prof. Dr. Günter M. Ziegler appellieren wir ebenfalls, seinen Worten zum Jahreswechsel Taten folgen zu lassen. Darin zitierte er Friedrich Dürrenmatt: Was alle angeht, können nur alle lösen! Wir verstehen darunter auch, dass alle Beschäftigte der FU unter einem Tarifvertrag in einem Unternehmen gemeinsam ihre Arbeit tun.

Eine Spaltung der Belegschaft durch die Hintertür kann nicht im Sinne der Beschäftigten und demnach auch nicht im Sinne der Freien Universität Berlin sein.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen für 2022!
Ihr Gesamtpersonalrat

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