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Betriebsurlaub - wie geht es weiter?

News vom 19.04.2023

Liebe Kolleg*innen,

nachdem das Bundesverwaltungsgericht am 9. August 2022 endgültig festgestellt hatte, dass der Gesamtpersonalrat (GPR) in der Mitbestimmung beim Betriebsurlaub ist („Bundesverwaltungsgericht stellt endgültig fest: GPR ist in Mitbestimmung bei Festlegung des Betriebsurlaubs!“), fiel der von vielen so genannte „Zwangsurlaub“ zum Jahreswechsel 2022/2023 aus.

Wie geht es nun weiter mit dem Thema?

Wir haben stets betont, dass Verhandlungen mit dem Präsidium unbedingt eine Befragung der Beschäftigten vorausgehen muss. Das halten wir für unerlässlich, zumal es in der Belegschaft dazu divergierende Meinungen gibt. Eine dauerhafte Betriebsurlaubsregelung – falls überhaupt gewünscht – sollte die höchstmögliche Akzeptanz haben.

Die Befragung haben wir nun inhaltlich vorbereitet und beabsichtigen, sie in Absprache mit dem Präsidium im Laufe des Sommersemesters als Online-Befragung durchzuführen, um sie anschließend auszuwerten und ggfs. in Verhandlungen einzutreten.

Klar ist für uns jedoch: Eine neue Regelung wird frühestens zum Jahreswechsel 2024/2025 in Kraft treten können (und auch das nur, falls wir 2023 zu einer Einigung kommen), keinesfalls aber schon 2023/2024. Denn ihr müsst selbstverständlich bei Beginn eines Urlaubsjahres ein Anrecht auf eine sichere Urlaubsplanung für das ganze Jahr haben.

Wir bitten euch schon jetzt um rege Beteiligung bei der kommenden Umfrage!

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