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Streiks in der Tarifrunde TV-L

News vom 15.11.2023

Liebe Kolleg*innen,

am 5.10.2023 haben wir Euch ausführlich über die kommende Tarifrunde informiert (s. Informationen zur kommenden Entgelttarifrunde).

Inzwischen haben die Verhandlungen begonnen. Da diese bisher ergebnislos geblieben sind, wird es nun zu Warnstreiks kommen, zu denen auch die Tarifbeschäftigten (Beamte dürfen nicht streiken) der Freien Universität von den Gewerkschaften aufgerufen sind.

Ein erster Warnstreik findet am kommenden Montag, den 20.11.2023 statt (s. hier).

Zu Fragen des Streiks gibt es immer wieder eine Reihe von Fragen, auf die wir im folgenden eingehen möchten. Informationen findet Ihr auch in der Broschüre „Mit Recht in den Streik“.

Wer wird gegebenenfalls zum Streik aufgerufen?

Aufgerufen werden können alle Tarifbeschäftigten im Tarifgebiet des Landes, egal, ob befristet, in der Ausbildung, oder als studentische Hilfskraft beschäftigt. Bitte schaut bei den Streikaufrufen der Gewerkschaften, wer tatsächlich genau aufgerufen wird.

Beamt*innen können nicht zum Streik aufgerufen werden, da sie nach aktueller Rechtsprechung kein Streikrecht besitzen.

Dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder streiken?

Nein. Das Streikrecht ist ein Grundrecht und gilt für alle. Streiken können somit auch Nichtmitglieder. Der Unterschied besteht darin, dass Gewerkschaftsmitglieder Streikgeld erhalten. Dazu müssen sie sich bei der jeweiligen Gewerkschaft streikend melden. Nichtmitglieder erhalten kein Streikgeld. Ein Gewerkschaftsbeitritt ist auch noch am Streiktag möglich.

Der Arbeitgeber darf von den Streikenden für die Anzahl der Streiktage das Entgelt einbehalten und tut dies auch regelmäßig.

Muss ich meine Streikteilnahme ankündigen? Kann mir eine Teilnahme verboten werden?

  • Nein, eine Streikteilnahme muss nicht angekündigt werden
  • Alle Kolleg*innen haben das Recht, sich selbst zur Streikteilnahme zu entscheiden.
  • Es ist unzulässig, dass Vorgesetzte Druck ausüben oder nötigen. Die Rechtsprechung versteht darunter schon drängende Nachfragen zur Streikbeteiligung.
  • Niemand ist verpflichtet, zur Streikbeteiligung vorab Auskunft zu geben, im Zweifelsfall ist eine solche Auskunft auch nicht bindend.
  • Niemand ist verpflichtet, einer Anweisung zur Arbeit zu folgen, wenn keine Notdienst zwischen dem Arbeitgeber und der Gewerkschaft vereinbart ist.

Muss ich mit Sanktionen rechnen, wenn ich streike?

Nein, aus der Teilnahme an einem Streik, zu dem die Gewerkschaft aufgerufen hat, dürfen keine Nachteile (außer dem Lohnabzug) entstehen. Nicht im bestehenden Arbeitsverhältnis, nicht bei befristeter Situation und auch nicht bezüglich der beruflichen Entwicklung.

Wir gehen davon aus, dass sich die Arbeitgeber an diese Grundsätze halten. Streik kann aber auch Konfliktsituationen mit sich bringen, denn Streik ist Arbeitskampf. Wendet Euch zu Euren Rechten und Pflichten gerne an uns.

Was ist eine Streikmeldung?

In der Vergangenheit wurden die Vorgesetzten mitunter aufgefordert, die voraussichtliche Situation, soweit sie eingeschätzt werden kann, am Streiktag vorab an die Leitungen zu melden. Ihr als Beschäftigte seid nicht verpflichtet, Euch Eure Meinung über Eure Streikteilnahme schon vor dem Streik gebildet zu haben.

Nach dem Streik wird dann häufig die konkrete Streikteilnahme personenbezogen abgefragt. Hier muss vollständig und wahrheitsgemäß berichtet werden.

Wie verhalte ich mich kollegial gegenüber anderen Beschäftigten?

  • Leitungen und Mitarbeiter*innen sollten bedenken, dass gegenseitiger Respekt und die Akzeptanz von persönlicher Entscheidung die Situation erleichtern.
  • Es wird leichter, wenn man die Wahrnehmung eines grundgesetzlich verbrieften Rechtes als solches respektiert.
  • Streikteilnahme ist keine Loyalitätsaufkündigung gegenüber Vorgesetzten, Streikteilnahme ist Eintreten für tarifliche Leistungen und gute Arbeitsbedingungen.
  • Gewerkschafter*innen streiken, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen und sie im Sinne ihrer Mitglieder weitestgehend durchzusetzen und damit den Tarifkampf möglichst bald mit einem Erfolg zu beenden.

Kollegiale Grüße
Euer Gesamtpersonalrat

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