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BAG-Urteil zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitkräfte

News vom 11.03.2025

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 5. Dezember 2024, Aktenzeichen 8 AZR 370/20 und 8 AZR 372/20, entschieden: Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Hier geht es auch um eine unzulässige Benachteiligung von Frauen, wenn Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten.

Eine Übersicht zum Urteil und eine Reihe von wichtigen FAQ findet Ihr auf dieser Webseite:

https://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++5b3bb28c-b3c6-11ef-951c-c1e8358e4cfb

Ebenso ist auf dieser Seite eine Mustergeltendmachung zu finden, mit der Ihr mögliche Ansprüche maximal für 6 Monate rückwirkend ab Rechtskraft des Urteils bei der Personalabteilung geltend machen könnt. Dies gilt selbstverständlich nur für angeordnete Überstunden. Eure Gewerkschaft berät Euch zu diesem Thema gern. 

Die Dienststellenleitung hat zugesagt, sich des Themas zeitnah anzunehmen.

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