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Bundesreisekostengesetz und nachhaltiges Reisen

Nachhaltigkeit in Zahlen: Die vergüteten Reisekosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz berücksichtigen auch umweltfreundliche Optionen wie die Bahnnutzung.

Nachhaltigkeit in Zahlen: Die vergüteten Reisekosten gemäß dem Bundesreisekostengesetz berücksichtigen auch umweltfreundliche Optionen wie die Bahnnutzung.
Bildquelle: deepblue4you

Das Bundesreisekostengesetz unterstützt nachhaltige Reiseoptionen

§3 (1) Dienstreisenden werden auf Antrag die dienstlich veranlassten notwendigen Reisekosten vergütet. Werden Dienstreisen umweltverträglich und nachhaltig durchgeführt, sind die dadurch entstehenden notwendigen Kosten zu erstatten, soweit sie in angemessenem Verhältnis zu den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit stehen.

Die Bahnnutzung ist bei Reisen, auf die das BRKG Anwendung findet, immer möglich und wird erstattet – auch wenn dadurch höhere Kosten entstehen (1).

§4 (1) (…) Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet (2).

Eine mindestens zweistündige Fahrzeit liegt vor, wenn bei Bahnfahrten für die einfache Strecke der Zeitraum von der planmäßigen Abfahrt bis zur planmäßigen Ankunft einschließlich Umsteigezeiten zwei Stunden beträgt. Fahrzeiten für Zu- und Abgänge mit Bus, Straßen-, U- und S-Bahn bleiben unberücksichtigt (3).

§2 (1) (…) Dienstreisen dürfen nur angeordnet oder genehmigt werden, wenn das Dienstgeschäft nicht auf andere Weise, insbesondere durch Einsatz digitaler Kommunikationsmittel, erledigt werden kann (4). 

 

(1)    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/rundschreiben-bahnnutzung.pdf?__blob=publicationFile&v=5

(2)    § 4 BRKG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

(3)    Faq_BRKG.pdf (bund.de)

(4)    § 2 BRKG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

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