Chemikalien
>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie
Jegliche Art von Chemikalien darf nicht im Restabfall entsorgt werden, sondern muss nach strengen rechtlichen Vorgaben einer Sonderabfallentsorgung mit Nachweisführung zugeführt werden. Um eine korrekte Entsorgung sicherzustellen, wird der Begriff Chemikalien deshalb weit gefasst. Darunten fallen z.B.:
- Laborchemikalien bzw. Laborchemikalienreste in Originalgebinden
- Lösemittel, Altlösemittel in Kanistern oder Originalgebinden
- Lösemittel-Wasser-Gemische
- Säuren und Laugen
- Schwermetallhaltige Lösungen
- Quecksilberhaltige Lösungen
- Fotochemikalien (Entwickler und Fixierer)
- Pflanzenschutzmittel
- Putz- und Reinigungsmittel in Originalbehältnissen, die nicht mehr verwendbar sind,
- Desinfektionsmittel, die nicht mehr verwendbar sind,
- Altöle und Öl-Wasser-Gemische in Gebinden
- Reste von Farben und Lacke, die nicht ausgehärtet sind,
- Reste von Leim und Klebstoffen, die nicht ausgehärtet sind.
In allen Fällen wenden Sie sich bitte zur Klärung des Entsorgungsweges an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung.
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