Datenträger zur Datenvernichtung
>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie
Hierunter fallen CDs, ausgebaute Festplatten aus Computern oder Laptops oder auch USB-Sticks und alte Disketten, die aufgrund ihres vertraulichen Inhalts einer gesicherten Vernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugeführt werden müssen.
Die Sammlung erfolgt in abschließbaren Behältern, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung.
ACHTUNG: Datenträger ohne vertraulichen Inhalt können entweder im Restmüll (CDs, Disketten, USB-Sticks) oder im Elektronikschrott (Festplatten) entsorgt werden.