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Kunststoffverpackung und sonstige Kunststoffabfälle

>>> Gelbe Tonne

In die Gelbe Tonne gehören alle Kunststoffverpackungen. Dabei ist nicht entscheidend, ob auf der Verpackung ein "Grüner Punkt" zu finden ist, denn es gibt mittlerweile auch andere Sammelsysteme gemäß Verpackungsverordnung. In die Gelbe Tonne dürfen also:

  • Kaffee-To-Go-Becher einschließlich Deckel
  • Einweg-Kunststoffbecher, Einweg-Kunststoffgeschirr, Einweg-Kunststoffbesteck
  • Kunststoffverpackungen wie Folien, Blister, geformte Kunststoff-Einsätze in Pappschachteln etc.
  • Kunststoffflaschen z.B. für Spülmittel, Speiseöle, Drogerieprodukte etc.
  • nicht bepfandete Getränkeflaschen aus Kunststoff
  • Folien und Plastiktüten
  • Schaumstoffe aus dem Verpackungsbereich
  • Styropor und Styroporformteile aus dem Verpackungsbereich
  • Kunststoffbecher und Kunststoffbehälter wie z.B. Joghurtbecher, Margarinedosen etc.
  • Verbundverpackungen wie z.B. Tetrapaks
  • Original-Chemikalienflaschen aus Kunststoff, wenn diese gesäubert und ggf. ausgegast sind und ggf. die Gefahrstoffkennzeichnung entfernt oder unkenntlich gemacht ist.

In Berlin wird die Gelbe Tonne als sogenannte Wertstofftonne betrieben. Das bedeutet, dass auch stoffgleiche Abfälle, die nicht unter die Verpackungsverordnung fallen, in der Gelben Tonne mitentsorgt werden dürfen. Somit können z.B. auch folgende Abfälle in die Gelbe Tonne:

  • Kunststoffmappen und Kunststoffhefter aus dem Bürobereich
  • Overheadprojektorfolien
  • Kaputte Ablagekästen aus Kunststoff
  • Mehrweg-Kunststoffbecher, Mehrweg-Kunststoffgeschirr, Mehrweg-Kunststoffbesteck

ACHTUNG: NICHT IN DIE GELBE TONNE gehören alle Kunststoffabfälle, deren Herkunft dem Baubereich zuzuordnen ist oder die für die Verwertung ungeeignet sind. Dazu zählen: 

  • Folien aus dem Baubereich (>>> Technische Abteilung)
  • Styropor und sonstige Dämmmaterialien aus dem Baubereich (>>> Technische Abteilung)
  • Ordner mit Kunststoffüberzug (>>> Restmüll)
  • CDs, DVDs (>>> Restmüll)
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