Leeremballagen mit schädlichen Restanhaftungen
>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie
Kleine Leeremballagen aus Kunststoff oder Metall mit Restanhaftungen oder kleinen Resten von Chemikalien können wie Laborbetriebsmittel entsorgt werden.
Leeremballagen über 5 Liter mit schädlichen Restanhaftungen müssen getrennt gesammelt werden. Die Gestellung geeigneter Sammelbehälter und die Organisation der Entsorgung erfolgen über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung, unregelmäßig nach Bedarf und auf Anforderung.
Weiterführende Links:
- Betriebsanweisung zur Entsorgung verunreinigter Betriebsmittel
- Formular zur Anforderung einer Sonderentsorgung
ACHTUNG:
- Bei größeren Gebinden (z.B. 200 Liter-Fässern) ist in der Regel auch eine Rücknahme durch den Hersteller oder Händler üblich. Bitte klären Sie vor der Entsorgung die Machbarkeit und die Bedingungen für eine Rücknahme mit Ihrem Händler oder direkt mit dem Hersteller.
- Sollte es möglich sein, die Leeremballagen vollständig zu leeren und ausgasen zu lassen oder sie ohne großen Aufwand zu reinigen, dann können die Behälter auch in der Gelben Tonne entsorgt werden. Bitte dann aber ggf. vorhandene Gefahrenaufkleber vorher entfernen oder unkenntlich machen.
- Bei größeren Mengen an sauberen Leeremballagen aus Metall bitte über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung, für eine Verwertung als Metallschrott sorgen.