Springe direkt zu Inhalt

Radioaktive Abfälle

>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie

Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus genehmigten Strahlenschutzbereichen erfolgt immer über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung.

Gleiches gilt für Entsorgung von wissenschaftlichen Geräten, in denen eine radioaktive Strahlenquelle verbaut ist.

Zu radioaktiven Abfällen können auch Chemikalien gehören, die zu chemisch-präparativen Zwecken für die Elektronenmikroskopie eingekauft wurden, z.B. Uranylacetat. Auch diese Verbindungen sind nicht als Chemikalienabfälle, sondern als radioaktive Abfälle zu entsorgen.

Weiterführende Links:

Nachhaltigkeit
UAS_brand_rgb
Mitmachinitiative SUSTAIN IT!
ISCN logo
Berichte
Sonderentsorgung