Radioaktive Abfälle
>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie
Die Entsorgung von radioaktiven Abfällen aus genehmigten Strahlenschutzbereichen erfolgt immer über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung.
Gleiches gilt für Entsorgung von wissenschaftlichen Geräten, in denen eine radioaktive Strahlenquelle verbaut ist.
Zu radioaktiven Abfällen können auch Chemikalien gehören, die zu chemisch-präparativen Zwecken für die Elektronenmikroskopie eingekauft wurden, z.B. Uranylacetat. Auch diese Verbindungen sind nicht als Chemikalienabfälle, sondern als radioaktive Abfälle zu entsorgen.
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