Springe direkt zu Inhalt

Zur Meldung "Vorenthaltene tarifliche Zuschläge"

„Der Personalrat überwacht, dass die Rechte und Schutzvorschriften der Beschäftigten eingehalten werden. Er hat ein offenes Ohr für berechtigte Anregungen und Beschwerden der Beschäftigten und ist dazu verpflichtet, sie an den Dienststellenleiter weiterzugeben und Abhilfe einzufordern.“ (Zitat Haufe vom 20.07.2021)

News vom 12.08.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vor diesem Hintergrund hat der Personalrat Dahlem auf Fehler bei der Abrechnung von Zuschlägen hingewiesen. Damit wird den Mitarbeiter*innen von der Personalstelle ausdrücklich keine böswillige Absicht unterstellt. Wenn dieser Eindruck in unserer Mail vom 29.07.2021 entstanden sein sollte, dann war das keineswegs unsere Absicht. Vielmehr geht es dem Personalrat darum, die Rechtslage aus gegebenem Anlass im jeweiligen Einzelfall zu prüfen und den TV-L entsprechend auch rückwirkend anzuwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Personalrat Dahlem

28 / 37