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Erläuterungen zur tarifgerechten Auszahlung von Zuschlägen

Aus unserer Sicht wird bestehender Personalmangel durch eine hohe Zahl an Überstunden kompensiert, ohne dass dafür der entsprechende Ausgleich gezahlt wird. Auf diese Weise wird in zu vielen Bereichen, die Abteilung I eingeschlossen, Geld zu Lasten der Beschäftigten gespart.

News vom 23.08.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 29.07.2021 versendete der Personalrat Dahlem ein Schreiben an die Beschäftigten der Freien Universität Berlin, indem er auf die nicht tarifgerechte Auszahlung von Zuschlägen in Verbindung mit angeordneten Überstunden hinwies.

Mittlerweile hat der Personalrat Dahlem in einem weiteren Schreiben vom 11.08.2021 klargestellt, dass er die Verantwortlichkeiten in dieser Sache nicht bei den Kolleginnen und Kollegen in der Personalstelle (Abteilung I) sieht. Die Verantwortung für die Einhaltung und gewissenhafte Ausführung der durch den Tarifvertrag zustehenden Rechte aller Beschäftigten der Freien Universität Berlin obliegt allein der Leitung, das heißt dem Präsidium. Als Personalvertretung hat der Personalrat Dahlem hierbei die Aufgabe, darüber zu wachen, dass Folgendes gewahrt ist:

  • Die Beschäftigten haben und hatten ein Recht, unverzüglich von fehlerhaften Abrechnungen zu erfahren. Denn mit jedem Tag verstreicht die Möglichkeit einer rechtswirksamen Geltendmachung. Als Beschäftigtenvertretung müssen wir dafür Sorge tragen, dass den Beschäftigten keine Ansprüche verloren gehen.
  • Es handelt sich nach Ansicht des Personalrats um strukturelle Probleme, welche nur bereichsübergreifend durch die Universitätsleitung behoben werden können. Zum Beispiel werden in Dienstplänen Überstunden teilweise überhaupt nicht aufgeführt, sodass sowohl für den Personalrat als auch für die Beschäftigten der Abteilung I geleistete Überstunden dann nicht ersichtlich sind. Eine gesetzeskonforme Vorgabe der Verfahrensweise bei der Dienstplangestaltung an die Beschäftigten ist zunächst ganz klar die Aufgabe der Kanzlerin, nicht des Personals der Abteilung I oder der Bereiche.
  • Die jüngst bekannt gewordenen Fehlabrechnungen sind nicht die ersten Fälle dieser Art und betroffen sind zudem mehrere Kolleginnen und Kollegen, denen die fehlerhafte Abrechnung erst durch Prüfung der erfolgten Bezüge aufgefallen ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass es sich folglich um Einzelfälle handelt. Vor Jahren klagte bereits ein Beschäftigter am Botanischen Garten seine Zuschläge mit Erfolg vor dem Arbeitsgericht ein. Dass es nun gleichgelagerte Fälle gibt, weist auf weitreichende Versäumnisse seitens der Universitätsleitung hin. Es ist zu prüfen, ob nach dem Rechtsurteil eine dienststellenübergreifende Information und Anweisung durch die Kanzlerin an alle Beschäftigten der Abteilung I ergangen ist. Die erneuten Fälle lassen vermuten, dass dem nicht so ist und dem Personal der Abteilung I diese Information offenbar vorenthalten wurde.
  • Überstunden sind mitbestimmungspflichtig. Deshalb muss für jede Überstunde ein Antrag an den Personalrat erfolgen, wobei viele Anträge durch das Genehmigungsverfahren bei Dienstplänen abgedeckt sind, sofern die Überstunden in den Dienstplänen sichtbar gemacht sind. In der bisherigen Praxis erhält der Personalrat allerdings nur einen Bruchteil der Überstunden zur Mitbestimmung vorgelegt – dies betrifft auch die zuschlagspflichtigen Überstunden, die bei der dann erfolgenden Abrechnung offenbar nicht immer entsprechend berücksichtigt werden.
  • Mängel im Verfahren müssen durch die Universitätsleitung und die Kanzlerin behoben werden, damit sichergestellt ist, dass alle Überstunden richtig dokumentiert und rechtskonform angeordnet werden können. Hier sehen wir Missstände, was die personelle Ausstattung der Abteilung I als auch der Beschäftigten vor Ort angeht.
  • Das gilt auch für das Angebot an Weiterbildungen an die Beschäftigten der Abteilung I. Sie müssen in die Lage versetzt werden, die Lohnzahlungen entsprechend des aktuellen, sich regelmäßig ändernden tarifvertraglichen Regelwerkes vorzunehmen. Dies gilt für alle Bereiche: Voraussetzung für eine gut funktionierende Verwaltung und für gesicherte Abläufe in allen Arbeitsbereichen sind ein umfangreiches Schulungs- und Weiterbildungsangebot sowie die ausreichende Ausstattung durch Personal und Arbeitsmittel.

Dahingehend sehen wir dringenden Handlungsbedarf. Alle Zuschläge müssen über die Ausschlussfrist hinaus nachgezahlt werden. Nach Prüfung hat eine Mitarbeiterin zum Beispiel berechnet, dass ihr noch 1.500 EUR an nicht gezahlten Zuschlägen für den Zeitraum seit Mai 2017 zustehen. Auch in den Jahren davor sind Zuschläge teilweise nicht korrekt berechnet worden, wonach ihr rückwirkend noch weitere Auszahlungen zustehen.

Wir möchten abschließend noch einmal betonen, dass die Verantwortung für nicht ausgezahlte Zuschläge nicht bei den Beschäftigten der Abteilung I liegt, sondern bei der Universitätsleitung. Aus unserer Sicht wird bestehender Personalmangel durch eine hohe Zahl an Überstunden kompensiert, ohne dass dafür der entsprechende Ausgleich gezahlt wird. Auf diese Weise wird in zu vielen Bereichen, die Abteilung I eingeschlossen, Geld zu Lasten der Beschäftigten gespart.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat Dahlem

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