Springe direkt zu Inhalt

Zuschläge, Jubiläumsgeld und Krankengeldzuschuss

Der TVL-FU, der für alle Beschäftigten und das Präsidium der Freien Universität rechtlich bindend ist, enthält neben dem Entgelttarifvertrag eine ganze Reihe von weiteren Regelungen, wie Zuschläge, Jubiläumsgeld und Krankengeldzuschuss.

News vom 01.11.2021

Die einzelnen Regelungen haben wir in unter "Stichworte A-Z" aufgeführt. Es handelt sich hierbei nur um Ausschnitte aus dem Rahmentarifvertrag. Beachten Sie bitte den Rahmentarifvertrag in seiner ausführlichen Fassung:

Ob eine dieser Regelungen für Sie zutrifft, muss im Einzelfall geprüft werden. Wenden Sie sich hierzu bitte gerne an uns, an die Dienststelle oder Ihre Gewerkschaft. Bitte beachten Sie, dass durch die in §37 geltende Ausschlussfrist, Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

24 / 38