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Verlust von Medien

Für verlorengegangene Medien ist von Benutzer*innen in der Regel ein Ersatzexemplar gleicher Auflage und Ausstattung wiederzubeschaffen, auch wenn kein persönliches Verschulden vorliegt (§16,3 BO). Bitte wenden Sie sich für die dazu notwendige Verlustmitteilung persönlich an die Leihstelle der Zentralbibliothek.