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Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin

Präambel

Aufgrund von § 12 Abs. 1 Nr. 6 Teilgrundordnung (Erprobungsmodell) der Freien Universität Berlin vom 27. Oktober 1998 (FU-Mitteilungen 24/1998) hat das Kuratorium der Freien Universität Berlin am 7. Juli 2017 die folgende Neufassung der Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin vom 30. Oktober 1992 (FU-Mitteilungen 28/1992), zuletzt geändert am 23. August 2013 (FU-Mitteilungen 48/2013), erlassen: *

§ 1 Mahngebühren

(1) Wird die Leihfrist überschritten, wird die Rückgabe der Bücher bzw. Medieneinheiten schriftlich angemahnt. Die Mahnungen sind gebührenpflichtig.

(2) Die Mahngebühren betragen je Band bzw. Medieneinheit
für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
für die 2. Mahnung 5,00 Euro,
für die 3. Mahnung 10,00 Euro.
Die 3. Mahnung erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren. In der Mahngebühr für die 2. Mahnung ist die der 1. und in der Mahngebühr für die 3. Mahnung die der 1. und 2. nicht enthalten.

(3) Die Mahngebühren sind fällig mit der Erstellung der Mahnung. Die Mahnungen werden in regelmäßigen Abständen erstellt.

§ 2 Gebühr für den Leistungsbescheid

Nach erfolgloser dritter Mahnung wird ein Leistungsbescheid erstellt. Für die Erstellung des Leistungsbescheides wird eine Gebühr von 20,00 Euro erhoben. Der Leistungsbescheid erfolgt eingeschrieben mit Rückschein oder durch ein anderes Zustellverfahren.

§ 3 Bearbeitungsgebühren

(1) Wird ein Buch bzw. eine Medieneinheit neu beschafft oder repariert, weil es bzw. sie trotz Mahnung nicht zurückgegeben oder beschädigt wurde, wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben.

(2) Die Bearbeitungsgebühr beträgt bei Ersatzbeschaffung und Ablieferung durch Nutzende 10,00 Euro, bei Ersatzbeschaffung oder Reparatur durch die Bibliothek 20,00 Euro. Übersteigt der Wert der Ersatzbeschaffung durch den Nutzenden den Wert des nicht zurückgegebenen Werkes, wird die Bearbeitungsgebühr ganz oder teilweise erlassen.

(3) Die Bearbeitungsgebühr wird auch erhoben, wenn das Buch bzw. die Medieneinheit nicht mehr beschafft werden kann oder Reparaturkosten entstehen und Schadensersatz in Geld zu leisten ist.

(4) Die Bearbeitungsgebühr wird auch bei späterer Abgabe des Buches bzw. Medieneinheit nicht zurückerstattet.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend, wenn ein Buch bzw. eine Medieneinheit oder Teile derselben unberechtigt aus der Bibliothek entfernt werden.

(6) Bei Beschädigung eines Schließfaches und bei Verlust eines Schließfachschlüssels wird zusätzlich zu den Reparaturkosten bzw. den Kosten der Ersatzbeschaffung des Schlüssels bzw. Kosten für den Austausch des Zylinders eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.

(7) Bei Verlust einer Garderobenmarke wird eine Bearbeitungsgebühr von 2,50 Euro erhoben.

§ 4 Ausfertigungsgebühr

Für die Neuausfertigung eines unbrauchbar gewordenen oder verlorenen Bibliotheksausweises wird eine Ausfertigungsgebühr von 5,00 Euro erhoben.

§ 5 Auskunftsgebühr

Für den Ausdruck oder den elektronischen Versand von bibliothekarischen Nachweisen oder Rechercheergebnissen werden Gebühren je Seite erhoben. Die Gebühren werden von der Bibliothek nach dem ihr entstandenen Aufwand festgesetzt und durch Aushang bekanntgegeben.

§ 6 Gebühren für Foto- und Reproarbeiten

Für Foto- und Reproarbeiten werden Gebühren je Aufnahme Blatt oder Kopie erhoben. Die einzelnen Gebührensätze werden von der Bibliothek nach dem ihr entstandenen Aufwand festgesetzt und durch Aushang bekanntgegeben.

§ 7 Fernleihgebühren

(1) Für die erfolgreiche Vermittlung eines Buches bzw. einer Medieneinheit im Deutschen Fernleihverkehr wird von Studierenden der Freien Universität Berlin eine Auslagenpauschale von 1,50 Euro erhoben. Von externen persönlichen und institutionellen Nutzenden wird die Auslagenpauschale für jede bearbeitete Bestellung erhoben.

(2) Für die Vermittlung von Literatur über den Internationalen Leihverkehr werden für jede bearbeitete Bestellung neben der Auslagenpauschale die tatsächlichen Sachkosten erhoben.

(3) Die Kostenübernahme durch den Auftrag gebende Nutzenden gilt auch für Kosten, die durch besondere Versendungsformen oder Wertversicherungen bei der Versendung der Medien entstehen.

§ 8 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

Nach erfolgloser letzter Mahnung und Zustellung des Leistungsbescheides wird zur Durchsetzung des Anspruchs der Bibliothek kostenpflichtig das Verwaltungsvollstreckungsverfahren betrieben.

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den FU-Mitteilungen (Amtsblatt der Freien Universität Berlin) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin vom 30. Oktober 1992 (FU-Mitteilungen 28/1992), zuletzt geändert am 23. August 2013 (FU-Mitteilungen 48/2013), außer Kraft.


* Diese Ordnung ist vom Präsidium der Freien Universität Berlin am 18. Juli 2017 bestätigt worden.