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Studierende mit einem Grad der Behinderung

Studierende mit einem Grad der Behinderung ab 20 können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika Sonderförderung in Höhe von 250,-€ pro Monat zusätzlich beantragen.

Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).

Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht für Personen mit einem GdB ab 20 die Möglichkeit, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.

Hinweise zum ausführlichen Antrag
Ein Zuschuss kann für beantragte Mehrkosten vergeben werden, sofern nicht andere nationale Stellen – wie Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk – diese finanzieren. Diese sind bei der Antragstellung aufzuführen und nachzuweisen. Mehrkosten werden berechnet, indem man die Kosten eines Nicht-Behinderten mit denen eines Behinderten im Ausland vergleicht. Weitere Hinweise finden Sie hier.

Die Anträge sind mit Hilfe des Erasmus Praktikum-Teams des Referats Studierendenmobilität mindestens zwei Monate vor Beginn des Aufenthalts zu stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können!

Vorbereitung des Erasmus Praktikums für Studierende mit einem Grad der Behinderung

Die Wahl des Gastlandes und der Praktikumsstelle spielt für Studierende mit Behinderung eine entscheidende Rolle, die zum Erfolg des Auslandsaufenthaltes beiträgt. Der Praktikumsgeber im Ausland muss über die besonderen Bedürfnisse der Studierenden informiert werden, um diesen gerecht werden zu können und ein Praktikum ohne größere Probleme ermöglichen zu können.

Weiterführende Informationen finden sich auf: 
https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/51277-sonderfoerderung-fuer-studierende-mit-behinderung/.

Einen Überblick über Krankenversicherung und Finanzierungsmöglichkeiten bietet das Deutsche Studierendenwerk unter:
http://www.studentenwerke.de/de/content/auslandsstudium.

Informationen der FU Berlin zu Beratung und Betreuung behinderter und chronisch kranker Studierender sind auf folgender Internetseite zu finden: 
http://www.fu-berlin.de/einrichtungen/service/studierende/behinderte/index.html