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Rückmeldung an der FU

Sie müssen sich an der FU zu jedem Semester, das Sie im Ausland verbringen werden, zurückmelden, damit Sie weiterhin immatrikuliert bleiben.

Beurlaubung und Semestergebühren:

Erasmus-Studierende sind nicht verpflichtet, ein Urlaubssemester zu beantragen. Dennoch wird es häufig in Anspruch genommen, da das Urlaubssemester zwar als Hochschul-, nicht aber als Fachsemester gezählt wird und somit keine Studienzeit „verloren“ geht. Die Beurlaubung beantragen Sie bei der Studierendenverwaltung.

Mehr Informationen zum Urlaubssemester finden Sie hier.