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PROMOS-Förderung für Studierende und Promovierende

Zielgruppen

Studierenden der Freien Universität stehen im Rahmen des PROMOS-Programms folgende Förderkategorien offen:

  • Förderung von Studienaufenthalten im außereuropäischen Ausland und dem Vereinigten Königreich

  • Förderung von Vorbereitung von Abschlussarbeiten weltweit

  • Förderung von Sprachkursen weltweit

  • Förderung von Praktika im außereuropäischen Ausland und dem Vereinigten Königreich

  • Förderung von Fachkursen weltweit

  • Förderung von Gruppenstudienreisen und Wettbewerbsreisen weltweit

Doktorand:innen der Freien Universität stehen im Rahmen des PROMOS-Programms folgende Förderkategorien offen:

  • Förderung von Sprachkursen weltweit

  • Förderung von Fachkursen weltweit

Mehrfachimmatrikulierte

Mehrfachimmatrikulierte bewerben sich bei der Universität für die PROMOS-Förderung, bei der sie hauptimmatrikuliert sind. Dies betrifft Studierende, die an mehreren Universitäten für verschiedene Studienfächer eingeschrieben sind, aber auch beispielsweise die Masterstudiengänge Internationale Beziehungen (MAIB) und Global History sowie den Bachelorstudiengang Medieninformatik. Sind Sie an der FU Berlin mehrfachimmatrikuliert und an einer anderen Universität hauptimmatrikuliert, dann ist eine PROMOS-Bewerbung an der FU nur mit einer sachlichen, inhaltlichen Begründung möglich (z. B. Teilnahme an einem Austauschprogramm der FU Berlin, bspw. am zentralen Direktaustauschprogramm).


Fördermöglichkeiten

Stipendienkomponenten

Eine PROMOS Förderung besteht aus einer Kombinationen von drei möglichen Förderkomponenten:

  1. Teilstipendienrate (Höhe ist abhängig vom Zielland),
  2. Reisekostenpauschale (Höhe ist abhängig vom Zielland und unabhängig von den tatsächlichen Reisekosten),
  3. Kursgebührenpauschale (wird nur für Sprach- und Fachkurse vergeben und beträgt immer 500€).

Bitte beachten Sie, dass eine PROMOS Förderung aus einer oder mehreren der genannten Komponenten bestehen kann. Ein Anspruch auf eine bestimmte Komponente besteht nicht.

In dieser PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze.

Kosten für Visa, Versicherungen und andere Ausgaben, die durch die Aufenthalte entstehen, werden nicht übernommen.

Sonderbedarf

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.


Grundsätzliche Förderbedingungen

Mehrmalige Förderung

Grundsätzlich können PROMOS-Stipendien miteinander kombiniert werden, allerdings darf der Gesamtförderzeitraum für Studien- und Praktikumsaufenthalten innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (BA / MA) sechs Monate nicht überschreiten. Bei Sprach- und Fachkursen, sowie Gruppenreisen gelten die individuellen Höchstförderdauern. 

Innerhalb eines neuen Ausbildungsabschnitts können Studierende auch an derselben Hochschule nochmals eine Förderung über PROMOS erhalten.

Kombination mit anderen Mobilitätsförderprogrammen

Eine Kombination mit dem Erasmus+ Programm oder Swiss-European Mobility Programme (SEMP) ist ausgeschlossen. Zur Kombination mit anderen Stipendien siehe Abschnitt zur Doppelförderung.

Eine Kombination mit anderen DAAD-Förderprogrammen ist ebenfalls ausgeschlossen.

Doppelförderungen aus deutschen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen

Eine Förderung mittels PROMOS ist nicht möglich, wenn der Auslandsaufenthalt bereits mit deutschen öffentlichen Mitteln für denselbe Zweck gefördert wird. Dies gilt bspw. für die Begabtenförderungswerke der politischen Stiftungen (Heinrich Böll Stiftung, Konrad Andenauer Stiftung, Friedrich Ebert Stiftung etc.). Eine PROMOS-Förderung muss bei anderen öffentlichen deutschen Stipendiengebern angezeigt werden. Ebenso sind PROMOS-Stipendien bei der zuständigen Stelle für Auslands-BAföG anzuzeigen.

Reisewarnungen

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

Bei Teilreisewarnungen ist die Förderung nur für Reisen in Gebiete möglich, für die keine Reisewarnungen gelten. In diesen Fällen gilt, dass Studierende eigenverantwortlich entscheiden können, zu reisen und die Förderung in Anspruch zu nehmen.

Weitere Sicherheitshinweise finden Sie hier. 

Zu beachten sind auch die Förderbedingungen, die auf die einzelnen Förderkategorien zutreffen und die auf den Seiten der jeweiligen Kategorien zu finden sind (beispielsweise Mindest- und Höchstdauer der Aufenthalte) - siehe https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/promos/Bewerbung.html.


Eine PROMOS-Förderung kommt für Sie nicht infrage?

Die Ernst-Reuter-Gesellschaft bietet Studierenden der Freien Universität weitere Stipendien an. Dies ist besonders bei Konferenzreisen von Interesse, da diese nicht über PROMOS gefördert werden können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Außerdem bietet die DAAD-Stpendiendatenbank eine weitere Recherchemöglichkeit von Stipendienmöglichkeiten.

In Einzelfällen können Forschungsaufenthalte von Doktorand*innen über das CIC-Förderprogramm unterstützt werden. Dazu muss nachgewiesen werden, dass der Aufenthalt bestehende oder neue strukturierte Forschungskooperationen unterstützt. Doktorand*innen können sich nicht selbst bewerben, sondern der Antrag muss über den*die Betreuer:in des Promotionsprojekts erfolgen.