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Welche Arten der Finanzierung deckt ein PROMOS-Stipendium ab?

Eine PROMOS Förderung besteht aus einer Kombinationen von drei möglichen Förderkomponenten:

  1. Teilstipendienrate (Höhe ist abhängig vom Zielland, monatliche Rate, Zuschuss zu Aufenthaltskosten),
  2. Reisekostenpauschale (Höhe ist abhängig vom Zielland, Zuschuss zu Kosten für An- und Abreise),
  3. Kursgebührenpauschale (wird nur für Sprach- und Fachkurse vergeben und beträgt einmalig 500€, Zuschuss zu  Kursgebühren).

Kosten für Visa, Versicherungen und andere Ausgaben, die durch die Aufenthalte entstehen, werden nicht separat bezuschusst.

Studiengebühren werden nicht bezuschusst. Austauschstudienplätze weltweit mit Befreiung von Studiengebühren stehen im Direktaustauschprogramm zur Verfügung.


Voll- und Teilförderung

Eine PROMOS Förderung kann aus einer oder mehreren der genannten Komponenten bestehen. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Komponente.

In dieser PDF finden Sie die aktuellen PROMOS-Fördersätze.


Individuelle Bedarfe

Für Geförderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beihilfe für Mehrausgaben zu stellen, die im Rahmen der Durchführung eines mit PROMOS geförderten Auslandsaufenthalts entstehen, wenn Krankenkasse und andere Versicherungen die Kosten nicht übernehmen. Bitte wenden Sie sich hierfür frühzeitig direkt an das PROMOS-Team, da die Antragstellung der Fördermittel durch uns beim DAAD mind. 2 Monate Vorlauf benötigt.