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Auslands-Bafög

In Beurlaubungssemestern kann man keine reguläre Ausbildungsförderung BAföG (Studienförderung für das Studium im Inland) beziehen. Es kann ein Antrag auf Auslands-BAföG gestellt werden. 

Für die BAföG-Förderungsdauer werden Auslands- und Urlaubssemester (mit oder ohne Auslands-BAföG) nicht mitgezählt, es sei denn, der Auslandsaufenthalt ist laut Studienordnung vorgeschrieben und somit ein Fachsemester. Die Förderungsdauer von regulärem BAföG für das Studium im Inland bezieht sich nur auf Fachsemester. 

Bei Förderung über Auslands- und Inlands-BAföG könnte zwischen dem Ende des Auslandssemesters und dem Beginn des Inlandssemesters eine Förderungslücke entstehen. Bis zu zwei Monate vor Beginn des Inlandssemesters können über Inlands-BAföG finanziert werden, wenn zwischen Auslands- und Inlandsemester bis zu vier Monate ohne Studium liegen. Die Förderung beginnt immer frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Es ist daher wichtig, Inlands-BAföG so früh wie möglich formlos zu beantragen.