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Versicherung

Vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts sollten Sie für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung sorgen. Während des Auslandsaufenthalts besteht keine Haftpflicht- und Unfallversicherung über die Universität. Mit den Austauschprogrammen geht in der Regel ebenfalls kein Versicherungsschutz einher.

Für den Versicherungsschutz haben die Programmgteilnehmenden selbst Sorge zu tragen, wenn die Gasteinrichtungen im Ausland keinen Versicherungsschutz bieten.

Für die Erasmus+ Praktikumsförderung ist der Nachweis von Kranken-, Haftpflicht- udn Unfallversicherung im Ausland verpflichtend.

Krankenversicherung

Innerhalb der Europaischen Union bietet die Europäische Krankenversicherungskarte Versicherungsschutz zu den im Gastland üblichen Bedingungen. Der Abschluss einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung kann sinnvoll sein. 

Außerhalb der Europäischen Union bietet die Europäische Krankenversicherungskarte keinen Versicherungsschutz.

Kurzfristige Zusatzversicherungen, die man einmal im Jahr buchen kann, decken Auslandsaufenthalte im Rahmen des Studiums in den meisten Fällen nicht ab, sondern nur kurzfristige touristische Reisen. Sie reichen für den Auslandsstudien- oder praktikumsaufenthalt nicht aus.

Die Krankenversicherung sollte den Rücktransport (auch im Todesfall) und den Pandemiefall (eine Erkrankung im Rahmen einer Pandemie) abdecken.

Praktikum in der Europäischen Union: Die Europäische Regelung der Beitragspflicht im Beschäftigungsland

Unter Umständen müssen Studierende im Gastland/Praktikumsland eine Krankenversicherung abschließen. Dies trifft insbesondere auf Studierende zu, die in Deutschland gesetzlich studentisch versichert sind, im Zielland ein freiwilliges Praktikum absolvieren und dafür ein monatliches Entgelt beziehen. Die Bedingungen des Versicherungsschutzes im Praktikumszeitraum müssen vorab mit den Versicherungsstellen im Heimat- und ggf. Gastland geklärt werden.

Haftpflicht- und Unfallversicherung

Im Ausland besteht keine Versicherung über die Heimatuniversität und auch die Austauschprogramme bieten keinen automatischen Versicherungsschutz. Es sollten zumindest Schäden, die von den Programmteilnehmenden am Einsatzort/Studienort/Praktikumsstelle verursacht werden und Unfälle, die den Programmteilnehmenden am Einsatzort/Studienort/Praktikumsstelle widerfahren, abgedeckt werden. Idealerweise sollte auch der Privatbereich abgedeckt sein.

Hinweise zu Versicherungen während des Erasmus+ Studienaufenthalts

Der DAAD bietet einen kombinierten Gruppenversicherungstarif für Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung im Ausland.