Springe direkt zu Inhalt

Verfahren zur Rückmeldung

Für die Rückmeldung erhält jede*r Studierende ca. vier Wochen vor Ende der Rückmeldefrist (letzter Freitag der Vorlesungszeit) eine Rückmeldeaufforderung ausschließlich per E-Mail an die FU-/Zedat-Adresse zugesandt.

Die Termine können Sie dem Akademischen Terminkalender entnehmen.

Den Zugang erhalten Sie über Ihren FU-Account unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passworts.

Falls Sie Ihren FU-Account für Studierende (kein Mitarbeiter-Account) noch nicht aktiviert haben, ist dieses bitte dringend nachzuholen! Wenden Sie sich dazu bitte an den Benutzerservice der Zedat.

Über das Portal der Zedat kommen Sie auf die Online-Rückmeldung.

Sie erhalten über die Online-Rückmeldung alle Informationen zur Zahlung der Semestergebühren und -beiträge sowie ggf. die weiteren Rückmeldebedingungen.

Bei der Einzahlung der Gebühren und Beiträge verwenden Sie bitte NUR den im Portal genannten Verwendungszweck und machen bitte keine weiteren Angaben im Verwendungszweck.

Das Nichterhalten der Aufforderung befreit nicht von der Pflicht zur Rückmeldung innerhalb der genannten Rückmeldefrist.

Bei Fristversäumnis ist eine Säumnisgebühr von z. Zt. 19,94 € zu entrichten. Erfolgt keine Rückmeldung, wird die Exmatrikulation eingeleitet.

Die Säumnisgebühr entfällt, wenn zum folgenden Semester eine Änderung des Studiengangs beantragt wird, z.B. vom Bachelor in den Master.

Die Rückmeldung erfolgt erst dann, wenn der entsprechende Betrag vollständig auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen ist und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte beachten Sie, dass die Semesterbeiträge bis zum Fristende auf dem Konto der Freien Universität Berlin eingegangen sein müssen und berücksichtigen Sie eventuelle Banklaufzeiten.

Studierende, die sich mit einer 2/3-Bescheinigung für einen Masterstudiengang neu immatrikuliert haben, müssen das Bachelorzeugnis spätestens mit der Rückmeldung zum 2. Semester des Masterstudiums einreichen. Andernfalls kann keine Rückmeldung in den Masterstudiengang erfolgen. Wenn Sie den Abschluss nicht rechtzeitig erlangen und den Bachelorstudiengang an der Freien Universität Berlin studiert haben, beantragen Sie bitte die Rückstufung in den Bachelorstudiengang, damit Sie nicht aufgrund der fehlenden Rückmeldebedingungen zum Ablauf des 1. Semesters exmatrikuliert werden. Dafür reichen Sie uns bitte den Antrag auf Änderung des Studienganges ein. Die Rückstufung in den Bachelorstudiengang kann Folgen z.B. für den Bezug von BAföG-Leistungen haben.

Nachfolgend können Sie online über den Self-Service Immatrikulationsnachweise und Beitragsquittungen ausdrucken. Ihre Dokumente bleiben im Self-Service dauerhaft bestehen und können jederzeit aufgerufen werden. Sie können die Dokumente abspeichern und drucken. 

Über die Validierung Ihrer Campuscard werden Sie gesondert per E-Mail benachrichtigt.

Rückmeldung

Rückmeldung
Bildquelle: Bernd Wannenmacher

Bachelorabschluss nach befristeter Immatrikulation im Masterstudium

Eine befristete Einschreibung in ein Masterstudium ist auch schon möglich, bevor der Bachelorabschluss vorliegt (s.a. unsere Bewerbungs-Webseite). Bitte beachten Sie aber, dass der Abschluss unbedingt zur Rückmeldung ins 2. Fachsemester nachgereicht werden muss (für das Sommersemester bis ca. Mitte Februar, für das Wintersemester bis ca. Mitte Juli), da sonst keine Rückmeldung in den Masterstudiengang erfolgen kann. Wenn Sie den Abschluss nicht rechtzeitig erlangen, beantragen Sie bitte die Rückstufung in den Bachelorstudiengang, damit Sie nicht aufgrund der fehlenden Rückmeldebedingungen zum Ablauf des 1. Semesters exmatrikuliert werden. Dafür reichen Sie uns bitte den Antrag auf Änderung des Studienganges ein.

Die Rückstufung in den Bachelorstudiengang kann Folgen z.B. für den Bezug von BAföG-Leistungen haben.

Wurden Sie befristet ins Masterstudium immatrikuliert (Hörerstatus auf Immatrikulationsbescheinigung: „Befristet wg. BA Zeugnis“) und haben inzwischen Ihren Bachelorabschluss an der Freien Universität erworben, so wird dieser Abschluss vom Prüfungsbüro Ihres Fachbereichs im Campus Management eingetragen und der Studierendenverwaltung übermittelt. Eine Einreichung Ihres Bachelorzeugnisses in der Studierendenverwaltung ist in diesem Fall nicht mehr notwendig. Bitte überprüfen Sie hierzu auch Ihre Rückmeldesperre im Self-Service.

Wurden Sie befristet ins Masterstudium immatrikuliert (Hörerstatus auf Immatrikulationsbescheinigung: „Befristet wg. BA Zeugnis“) und haben inzwischen Ihren Bachelorabschluss an einer anderen Hochschule erworben, laden Sie bitte Ihr Bachelorzeugnis während des Rückmeldezeitraums im Self-Service-Portal hoch. Sollte Ihnen das Hochladen nicht möglich sein, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses per E-Mail unter Angabe Ihrer Matrikelnummer zu (info-service@fu-berlin.de).

Ihre Semesterdokumente werden nach erfolgter Rückmeldung im nächsten Semester automatisch mit Ihrem neuen Hörerstatus generiert und stehen Ihnen dann im Self-Service zur Verfügung.

Sollten Sie aus wichtigem Grund noch im laufenden Semester eine Aktualisierung Ihrer Semesterdokumente benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail (info-service@fu-berlin.de).

Nutzung des Self-Service-Portals

Rückmeldung

Zu prüfen: Ihr Antrag ist eingegangen und befindet sich in Bearbeitung/Prüfung durch die Studierendenverwaltung.

Vorläufig ausgeschlossen: Es ist noch eine Aktion Ihrerseits erforderlich! Prüfen Sie, ob einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Der Semesterbeitrag wurde noch nicht (vollständig) überwiesen. Die erforderlichen Gebühren und Kontoverbindung finden Sie im Reiter "Gebühren". (Zu den Gebühren siehe FAQ Gebühren)
  • Es liegt ein Sperrvermerk vor. Schauen Sie in den Reiter "Sperren". (Zu den Sperren siehe FAQ Sperren)
  • Es fehlt ein Nachweis. Prüfen Sie hierfür den Reiter "Dokumente".

Sollte Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".

Freigegeben: Ihr Antrag wurde bearbeitet und freigegeben. Sie können nun Ihre aktuellen Semesterbescheinigungen abrufen. (s. FAQ Dokumente)

Hinweis: Sollten Sie die Gebühren bereits ausgeglichen haben und keine weiteren Sperren vorliegen oder Dokumente fehlen, kann es sein, dass sich Ihr Antrag gerade in Bearbeitung befindet und sich der Status bald in "Freigegeben" ändert. Dies dauert in der Regel einen Werktag.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihre Rückmeldung solange im Status "vorläufig ausgeschlossen" befindet, bis Ihre Zahlung durch einen nächtlichen Lauf im System verbucht wurden.

Sollte also Ihre Zahlung bereits ausgeglichen sein und auch keine weiteren Nachweise erforderlich sein, dann haben Sie bitte Geduld. Ihre Rückmeldung wird automatisch freigegeben, sobald die Zahlung im System verbucht wurde. Ihre Rückmeldung wechselt danach in den Status "freigegeben".

Die Frist zur Rückmeldung für die nächsten beiden Semester entnehmen Sie bitte dem akademischen Kalender und dort unter „Rückmeldung“. 

Für die Rückmeldung von Studierenden mit einer Einschreibung an einer Zweithochschule in Berlin oder Brandenburg sind folgende Fristen und Nachweise zu berücksichtigen:

Je nach Bezeichnung für Bescheinigungen der Zweithochschulen, ist eine Immatrikulationsbescheinigung/Studienbescheinigung der Zweithochschule(n) mit Fachangabe bis Rückmeldeschluss an der Freien Universität Berlin einzureichen. Im Self-Service können Sie die entsprechende Bescheinigung einfach im Reiter "Dokumente" Ihrer Rückmeldung hochladen.

Diese Bescheinigung muss für das bereits laufende Semester gelten und Ihre Studienfächer ausweisen.

Anzeige hochgestellte 1 im Reiter Sperren und Dokumente

Anzeige hochgestellte 1 im Reiter Sperren und Dokumente

Dokument im Reiter Dokumente hochladen

Dokument im Reiter Dokumente hochladen

Sofern Ihnen für die Rückmeldung eine Sperre vorliegt, die das Nachreichen gewisser Dokumente erfordert, können Sie im Self-Service die Dokumente hochladen. Diese Möglichkeit besteht sobald Ihre Rückmeldeaufforderung versandt wurde und im Self-Service angezeigt wird.

Rufen Sie im Self-Service Ihre Rückmeldung auf. Wenn Ihnen sowohl eine hochgestellte 1 für den Reiter Sperren und Dokumente angezeigt wird, sind Dokumente erforderlich.

Klicken Sie auf den Tab Dokumente und laden Sie über den Button „Datei hochladen“ eine lokal gespeicherte Datei hoch. Vergessen Sie danach nicht auf den Button „Einreichen“ zu klicken.

Sperren

Sollten für Ihre Rückmeldung eine oder mehrere Sperren vorliegen, so kann dies verschiedene Gründe haben. Beachten Sie bitte immer die angegebene Rückmeldefrist. Die Rückmeldefrist ist immer der letzte Freitag der Vorlesungszeit. (s. Akademischer Kalender)

  • Rücksprache erforderlich: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte halten Sie Rücksprache mit der Studierendenverwaltung: studierendenverwaltung@zuv.berlin.de.
  • dt. Sprachkenntn. fehlen: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihren extern erworbenen Nachweis über die deutschen Sprachkenntnisse hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen". Sollten Sie Ihre Deutsch-Sprachkenntnisse an der Freien Universität erworben haben, so werden uns diese in Kürze über das Sprachenzentrum mitgeteilt. In diesem Fall ist keine Aktion von Ihnen erforderlich.
  • Promotionszulassung fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Zulassung zur Promotion oder zum Graduiertenkolleg hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Fremdspr. Kennt. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der zusätzlichen fremdsprachlichen Qualifikationen (z.B. für Englisch, Italienisch, Spanisch oder Latein) entsprechend Ihres Studiengangs hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Krankenvers. ungeklärt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass Ihre Krankenversicherung uns Ihren Versicherungsstatus noch nicht gemeldet hat. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse oder eine gesetzliche Krankenversicherung. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • Zahlg. Krankenvers. fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Es kann sein, dass bei Ihrer Krankenversicherung ein Zahlungsverzug vorliegt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse. Weitere Informationen zu den Krankenversicherungen finden Sie hier
  • MehrfImma, Zhl. and. HS (M): Zweithochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Haupthochschule des Folgesemesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • MehrfImma, Zhl. FU (D): Ersthochschule = FU Berlin: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis der Rückmeldung (Immatrikulations-/Studienbescheinigung mit Fachangabe aller Hochschulen) Ihrer Zweithochschule des bereits laufenden Semesters hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Bachelorzeugnis fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" Ihr Bachelorzeugnis hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Ex. vorherige Uni fehlt: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" die Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer vorherigen deutschen Hochschule hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".
  • Offene Bibliotheksgebühr: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Für nähere Informationen zu den ausstehenden Gebühren für die Bibliothek wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Rechtsamt der Freien Universität Berlin: rechtsamt@fu-berlin.de .
  • Ende Eins@FU Studium: Ihr Einführungs- und Orientierungsstudium endet zum Ende des Sommersemesters (30.09.). Eine Rückmeldung für EinS@FU ist nicht mehr möglich. Sie haben nun die Möglichkeit einen Antrag auf Immatrikulation für einen zulassungsfreien Studiengang zu stellen oder sich für ein zulassungsbeschränktes Studium zu bewerben. Sollten Sie mit Abschluss des Orientierungsstudiums Ihr gesamtes Studium an der Freien Universität Berlin beenden wollen, stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.
  • Auslaufende PO: Eine Rückmeldung für Ihren bisherigen Studiengang aufgrund der auslaufenden Studien- und Prüfungsordnung Ihres Studiengangs ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Prüfungsbüro.
  • Ende Promotionsfrist: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" den Nachweis über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit für Ihre Promotion hoch (die Bestätigungsmail des Promotionsbüros reicht aus!) und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".  
    Für weitere Auskünfte zur Ausstellung eines Nachweises über die Verlängerung der Regelbearbeitungszeit, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Promotionsbüro.
  • Lfd. Klageverfahren: Ihre Rückmeldung ist noch in Bearbeitung. Bitte laden Sie unter "Dokumente" einen Nachweis über das Fortbestehen Ihrer Klage wegen endgültig nicht bestandener Prüfung hoch und klicken Sie anschließend auf "Einreichen".