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Verhinderung von Arbeitsunfällen

News vom 22.09.2023

Liebe Kolleg*innen,

im Zuge eines schweren Arbeitsunfalls im Zusammenhang mit der Benutzung einer Maschine Anfang August im Fachbereich Veterinärmedizin möchten wir Euch über die zugrunde liegenden Hintergründe und Risikofaktoren informieren.[1] Unser Ziel ist, durch diese Information dazu beizutragen, dass solche schweren Unfälle in Zukunft weitgehend vermieden werden können.

Vertreter*innen des Landesamts für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) und der Unfallkasse Berlin haben unmittelbar nach dem Unfall reagiert, ließen sich den Unfallort zeigen und den Unfallhergang schildern. Auf behördliche Anweisung wurde die Unfallmaschine stillgelegt und wurde seit dem Unfall nicht mehr betrieben.

Bei der verwendeten Maschine fehlten Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und dezidierte Nachweise über regelmäßige Unterweisungen zum Umgang mit der Maschine. Prüfsiegel wurden weder gemäß Betriebssicherheitsverordnung (§14 BetrSichV) noch gemäß der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (DGUV-V3/V4) an der Maschine vorgefunden, das Datum der letzten Prüfungen war nicht bekannt. Eine Betriebsanleitung lag ebenfalls nicht vor. Die Maschine ist Baujahr 2001 und weist keine CE-Kennzeichnung auf. Der Notaus-Schalter befindet sich zu weit entfernt am Steuerungskasten und konnte von der Maschine aus auf einer nicht standsicheren Leiter ohne Handlauf nicht betätigt werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls arbeitete die verunfallte Person alleine außerhalb von Sicht- und Hörweite von Kolleg*innen.

Die Dienstpläne wurden trotz mehrmaliger Aufforderung durch den Personalrat Dahlem an die Dienststelle nicht zur Mitbestimmung eingereicht. Hinweise des Personalrats zu Arbeitszeitgesetzverstößen und Personalmangel wurden von der Dienststelle konsequent ignoriert. Folglich konnte der Personalrat seiner Aufgabe, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes und den Arbeitsschutz zu kontrollieren, nicht nachkommen. Im Bereich wurde zudem das Arbeitszeitgesetz massiv missachtet. Es kam zu Diensten von bis zu 19 Tagen am Stück. Nach dem Arbeitsunfall wurde darüber hinaus noch bekannt, dass über einen langen Zeitraum tarifliche Zuschläge nicht vergütet wurden, denn auch die Einhaltung des Tarifvertrags konnte aufgrund des verhinderten Mitbestimmungsverfahrens anhand der Dienstpläne nicht überprüft werden.

Dieser Fall zeigt einerseits exemplarisch, dass gesetzlich vorgeschriebene, flächendeckend angewandte und umgesetzte Kontrollen und Prüfungen und daraus resultierende Maßnahmen einen entscheidenden Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz leisten und unverzichtbar zur Verhinderung von Arbeitsunfällen sind. Das Verfahren der Mitbestimmung bei Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu Dienstplänen dient ebenfalls der direkten Vermeidung von Arbeitsunfällen und der Einhaltung des Tarifvertrags. Der Fall zeigt andererseits auch in welchem direkten Zusammenhang Personalabbau und Arbeitsschutz stehen und welch drastische gesundheitliche Folgen Einsparungsmaßnahmen im laufenden Betrieb haben können.

Beschäftigte, die nach Dienstplänen arbeiten und deren Dienstpläne möglicherweise nicht das Mitbestimmungsverfahren durchlaufen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung an die örtlichen Personalräte (Personalrat Dahlem und Personalrat BGBM).

Die Verantwortung zur Kontrolle und Sicherstellung der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften im Rahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes obliegt den Personen mit entsprechender schriftlicher Pflichtenübertragung (Anlage zum Arbeitsvertrag).

Die Dienststelle wird durch die Pflichtenübertragung nicht von allen Pflichten befreit. Sie bleibt verantwortlich für die Aufsicht und Kontrolle und hat dafür zu sorgen, dass die übertragenen unternehmerischen Pflichten auch tatsächlich umgesetzt werden.

Unser Anliegen ist, an Prävention und an der Verhinderung von Arbeitsunfällen mitzuwirken. Wir unterstützen Euch, wenn ihr Arbeitsschutzverstöße feststellt oder vermutet.

Unterstützung durch Anlaufstellen für psychologische Beratung nach einem Arbeitsunfall findet ihr hier:

Mit kollegialen Grüßen
Euer Gesamtpersonalrat

 


[1] Eine Rundmail des Personalrats Dahlem erfolgte bereits am 09.08.2023 an die Beschäftigten im Fachbereich Veterinärmedizin. Die Tagespresse berichtete entsprechend:

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