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Akten zur Datenvernichtung

>>> Sonderentsorgung über die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie

Hierunter fallen Akten, die aufgrund ihres vertraulichen Inhalts einer gesicherten Vernichtung nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zugeführt werden müssen. Dabei handelt es sich z.B. um vertrauliches Schriftgut, kaufmännische Unterlagen und Personalunterlagen.

Die Sammlung erfolgt in abschließbaren Behältern, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. Hierfür wenden Sie sich bei Bedarf bitte an die Stabsstelle Nachhaltigkeit & Energie, Team Sonderentsorgung.

Weiterführende Links:


ACHTUNG: Harte Datenträger, wie Festplatten, CDs, USB-Sticks mit vertraulichem Inhalt dürfen aus technischen Gründen keinesfalls in den Behältern für die Aktenentsorgung mitentsorgt werden. Bitte klicken Sie hierfür auf Datenträger zur Datenvernichtung.

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