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Verkürzung der Mahnintervalle

Ab Oktober 2024 werden an allen Standorten der Universitätsbibliothek die Mahnfristen leicht verkürzt.

News vom 01.10.2024

Wir gehen diesen Schritt, um Bücher, deren Leihfrist überschritten wurde, schneller zurückzuerhalten und sie somit wieder allen Nutzenden zur Verfügung zu stellen.

Das bedeutet also ab Oktober:
Bei Überschreitung der Leihfrist werden Mahngebühren gemäß der jeweils geltenden Gebührenordnung für die Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin erhoben. Das Mahnintervall zwischen 1. und 2. Mahnung beträgt eine Woche, zwischen 2. und 3. Mahnung zwei Wochen.

Die Mahngebühren betragen wie bisher je Band bzw. Medieneinheit
– für die 1. Mahnung 2,00 Euro,
– für die 2. Mahnung 5,00 Euro,
– für die 3. Mahnung 10,00 Euro.

Für Medien, die nach dreimaliger Mahnung nicht zurückgegeben wurden, kann auf Kosten der Benutzer*innen eine Ersatzbeschaffung eingeleitet werden. Dafür wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Also: Am besten alles pünktlich zurückgeben oder rechtzeitig verlängern :-)!

Siehe auch:
– Benutzungsordnung der Universitätsbibliothek der Freien Universität Berlin
– Gebührenordnung für die Bibliotheken der Freien Universität Berlin

Ihr Team der Universitätsbibliothek

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