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Bewerbung für eine Erasmus+ Förderung

Bewerbungsvoraussetzungen für eine Erasmus+ Förderung

  • Selbstorganisiertes Vollzeitpraktikum (mind.35 Std/Woche), das in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium und der angestrebten beruflichen Tätigkeit steht (nachzuweisen durch detailliertes Learning Agreement und Motivationsschreiben)
  • Mindestdauer des Praktikums: 2 Monate (entspricht 60 Tagen)
  • Maximale Dauer des Praktikums: 12 Monate
  • Feste Praktikumszusage zum Zeitpunkt der Bewerbung
  • Bestätigung durch die Hochschule (Unterschrift Learning Agreement), siehe auch Anerkennung des Auslandspraktikums
  • Studierendenpraktika: Immatrikulation an der Freien Universität Berlin während des gesamten Praktikumszeitraums.
  • Graduiertenpraktika: Die Bewerbung erfolgt innerhalb des letzten Studienjahres und vor der Exmatrikulation. Das Studium muss zu Praktikumsbeginn nachweislich abgeschlossen sein (Exmatrikulationsbescheinigung).
  • Keine gleichzeitige Förderung aus Erasmus- und anderen EU-Förderprogrammen

Aufnehmende Einrichtungen für Praktika

Siehe Vorbereitung des Praktikums.

Bewerbungsfrist

Anträge auf einen Erasmus+ Mobilitätszuschuss sind spätestens zwei Monate vor Praktikumsbeginn vollständig via Online-Bewerbung beim Erasmus+ Praktikum Team einzureichen. Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

In begründeten, nicht von Studierenden zu vertretenden Ausnahmefällen kann von der Frist abgewichen werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall vorab an erasmus-praktikum@fu-berlin.de.

Rückwirkende Förderungen nach Antritt des Praktikums können nicht ausgesprochen werden.

Bewerbung

Bitte füllen Sie unser Bewerbungsportal* aus und laden dort zudem folgende Unterlagen hoch:

*Studierende der Charité füllen bitte dieses Online Formular aus, laden aber trotzdem alle geforderten Unterlagen hoch.
  • Learning Agreement for Traineeships mit allen drei erforderlichen Unterschriften. Bitte beachten Sie: unter "Sending Institution" muss ein für Praktika zuständiger Vertreter / Vertreterin als Ansprechpartner/in unterzeichnen. In Frage kommen dafür: ABV-Koordinatorinnen / -Koordinatoren, Praktikumsbeauftragte, ggfls. einzelne Professorinnen / Professoren im Falle von Forschungspraktika. Vertreterinnen des zentralen Erasmus-Teams können dieses Feld nicht unterzeichnen, da an dieser Stelle der Fachbezug sowie ggf. die Anrechnung des Praktikums bestätigt werden soll.
    - die für die FU Berlin relevanten Field of Education Codes finden Sie in der hier hinterlegten PDF
  • Immatrikulationsbescheinigung/en: Zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorliegende Immatrikulationsbescheinigungen, die sich auf die Zeit des Praktikums beziehen, können nachgereicht werden.
  • Nachweis aller bisher im Studium erbrachten Leistungen: Campus Management-Ausdruck oder entsprechende vom zuständigen Prüfungsbüro bestätigte Leistungsübersicht
  • Motivationsschreiben (in Deutsch und in der Arbeitssprache der Praktikumsstelle von 1-2 Seiten Länge): Bitte beschreiben Sie Ihre Motivation für die Wahl Ihres Praktikums vor Ihrem fachlichen Hintergrund und in Bezug auf Ihren Berufswunsch: Warum haben Sie sich für ein Auslandspraktikum in diesem Unternehmen/dieser Organisation entschieden? Welcher Zusammenhang besteht zwischen Studium, Praktikum und Ihrem späteren Berufsziel? Bitte skizzieren Sie, wie Ihr Praktikum verlaufen wird: In welcher/n Abteilung/en werden Sie eingesetzt? Was ist das Lernziel? Welche Erwartungen haben Sie an das Praktikum und Ihre Aufgaben im Unternehmen?
  • Ehrenwörtliche Erklärung Social Top Ups: Im Erasmus+ Programm wird das emmissionsarme Reisen gefördert. Studierende, die für den Hauptteil der Reise emissionsarme Verkehrsmittel wie Bus, Bahn oder Fahrgemeinschaften benutzen, erhalten einmalig zusätzlich 50,-€. Zusätzlich kann der Förderzeitraum verlängert werden. Zur Beantragung wird das Formular für die ehrenwörtliche Erklärung mit der Bewerbung eingereicht. 


Nach dem Absenden Ihrer Online-Bewerbung werden wir diese prüfen und uns dann per E-Mail bei Ihnen melden. Im späteren Verlauf, spätestens mit der Rücksendung der unterzeichneten Fördervereinbarung (Grant Agreement), muss noch folgendes Dokument von Ihnen eingereicht werden:

  • Versicherungserklärung: Bitte kümmern Sie sich vor Antritt des Praktikums um ausreichenden Versicherungsschutz. Dieser muss zum Zeitpunkt des Antrags auf Erasmus-Förderung noch nicht abgeschlossen sein; Sie sollten sich aber schon informiert haben. Siehe auch Vorbereitung des Praktikums.
    Die Versicherungserklärung kann dann später nachgereicht werden (spätestens zusammen mit der - im Falle einer Zusage - von Ihnen zu unterschreibenden Fördervereinbarung).
Bitte beachten Sie! Ab sofort gilt eine maximale Förderdauer von 6 Monaten mit der Option auf Verlängerung, falls entsprechende Finanzmittel vorhanden sind.

Auswahlkriterien

Die Auswahl erfolgt zentral durch die Erasmus+ SMP Koordinatorin die sich in Zweifelsfällen mit der Erasmus+ Hochschulkoordination abstimmt. Die Auswahlkriterien unterteilen sich in qualitative und formale Kriterien.
Die formalen Kriterien sind: Vollständigkeit der Unterlagen, Richtigkeit der Angaben soweit überprüfbar, Plausibilität der Angaben, Einhaltung der Fristen.
Die qualitativen Kriterien sind: die fachliche und berufliche Motivation für das Praktikum und die Einbettung des Praktikums in den Studienverlauf.

Bitte beachten Sie: Auf eine Förderung im Rahmen des Erasmus-Praktikaprogramms besteht kein Rechtsanspruch. Die Vergabe der Mobilitätszuschüsse erfolgt nach Vorhandensein der Mittel. Antragsunterlagen, die auch nach Rückfrage nicht komplett sind bzw. formal nicht den Ansprüchen genügen, werden bei der Vergabe von Mobilitätszuschüssen nicht berücksichtigt!

Zusage

Im Falle einer Zusage muss ein verpflichtender Sprachtest (Ausnahmen: Arbeitssprache ist gleich Muttersprache oder Sprache ist in OLS nicht verfügbar) absolviert werden, zu dem Sie zu gegebener Zeit manuell von uns eingeladen werden. Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest im C1-Level für die fünf großen Sprachen Englisch, Spanisch, Französisch, Italienisch und Niederländisch sowie im B2-Level für Portugiesisch, im A2-Level für Tschechisch und im A1-Level für die Sprachen Bulgarisch, Dänisch, Estnisch, Griechisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Ungarisch, Polnisch, Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Finnisch und Schwedisch zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten verpflichtend zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes.