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Studierende mit Kind

Studierende, die mit Kind:ern ins Ausland reisen, können bei zwei- bis zwölfmonatigen Praktika eine Sonderförderung von monatlich zusätzlich 250,- € beantragen. Bei blended mobility Praktika und Kurzzeitpraktika (Doktorandenmobilität) beträgt der Zuschuss einmalig 100€ (physische Mobilitätsdauer 5-14 Tage) oder einmalig 150€ (physische Mobilitätsdauer 15-30 Tage).

Bei einem darüber hinaus gehenden Bedarf besteht die Möglichkeit für Teilnehmende, die ihr/e Kind/er während des gesamten Auslandsaufenthaltes mitnehmen, einen Antrag auf Finanzierung realer Mehrkosten im Ausland (Langantrag) zu stellen.Den Antrag können Sie mit Hilfe des Erasmus+ Praktikum-Teams stellen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig, damit wir Sie bestmöglich beraten können.

Vorbereitung des Erasmus Praktikums für Studierende, die mit Kind:ern ins Ausland reisen

Zudem sollte ein Auslandsaufenthalt mit Kind:ern natürlich gut geplant sein. Informationen zum Thema Auslandspraktikum mit Kind:ern finden Sie hier:

http://www.studieren-mit-kind.org/auslandspraktikum-mit-kind/

https://eu.daad.de/infos-fuer-einzelpersonen/foerderung-fuer-studierende-und-graduierte/sonderfoerderung/de/52181-auslandsstudium-und--praktikum-mit-kind/

https://www.wege-ins-ausland.de/zielgruppen/sinnvoller-auslandsaufenthalt-mit-kindern